Diese Masterarbeit analysiert einen Teil eines Aktenkonvolutes, das im Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes aufbewahrt wird. Es umfasst Strafverfahren wegen illegaler politischer Betätigung – meist aufgrund der Verbreitung oder Herstellung von Druckwerken – am Wiener Landesgericht I aus dem Jahr 1936 und damit aus der Zeit des Austrofaschismus. Für die Analyse werden ausschließlich jene 26 Verfahren herangezogen, die gegen insgesamt 69 bekannte Täter/innen geführt wurden, die Mitglieder der KPÖ oder einer ihrer Vorfeldorganisationen (Kommunistischer Jugendverband, Rote Hilfe) waren.
on Interesse ist dabei für die vorliegende Arbeit die soziale Zusammensetzung der Täter/innen sowie die Verfolgung der oppositionellen Beschuldigten seitens des Regimes. Damit erfolgt eine bisher in der Forschung fehlende
bzw. noch nicht umfassend durchgeführte Untersuchung der soziokulturellen Zusammensetzung der Parteibasis der KPÖ bzw. der oppositionellen Arbeiter/innen zu jener Zeit sowie ihrer Verfolgung durch das Regime.
Auf der Basis der Darstellung der Kontexte (Geschichte der KPÖ samt ihrer Illegalisierung, Umformung von Justiz und Polizei im Austrofaschismus) sowie der Beschreibung der zentralen Quelle und notwendiger Quellenkritik
erfolgt in einem zweiten Schritt die Analyse der Verfahren. Über die in den Strafverfahren festgehaltenen soziodemografischen Daten ergibt sich mit Hilfe quantitativer statistischer Untersuchungen von Häufigkeitsverteilungen, Zusammenhängen zwischen den einzelnen Variablen und Vergleichen mit Daten zur österreichischen bzw. Wiener Bevölkerung ein Bild der Beschuldigten als überdurchschnittlich junge Gruppe mit einem relativ hohen Frauenanteil von einem Viertel. Festzustellen ist auch – mit Ausnahme einiger weniger Fälle – eine Verwurzelung dieser Personen in der Schicht der Arbeiter/innen, die mit einer sozialdemokratischen Organisierung vor dem Februar 1934 und einer überdurchschnittlich hohen Rate an Arbeitslosen mit keinem oder nur sehr geringem Einkommen und einem meist damit zusammenhängenden Dasein am Existenzminimum einherging.
Die rechtshistorische Perspektive auf die Strafverfahren gegen kommunistische Täter/innen untersucht die Strategien der Verfolgung der Kommunist/ innen durch Polizei und Justiz sowie deren Strategien der Verteidigung.
Neben der auch hier in vielen Bereichen möglichen quantitativen Herangehensweise kommt weiters eine vergleichende qualitative Analyse zur Anwendung. Der Polizei gelang die Aufdeckung der Beschuldigten in vielen Fällen
durch Geständnisse anderer Inhaftierter oder Denunziationen Unbeteiligter. Das durch das Regime ausgeweitete Verwaltungsstrafrecht wurde zur Verhängung mehrmonatiger Haftstrafen schon vor dem gerichtlichen Verfahren herangezogen, wodurch eine Bestrafung schon vorab bzw. eine durchgehende Inhaftierung gewährleistet war. Die vor allem unter Heranziehung der Hochverratsparagrafen des Strafgesetzbuches eingeleiteten Verfahren wurden zu einem hohen Prozentsatz eingestellt oder aufgrund der „Juliamnestie“ niedergeschlagen. Die Beschuldigten verteidigten sich meist zuvor durch Leugnung der ihnen vorgeworfenen Delikte, Rechtsmittel und Anträge wendeten sie selten an. In den wenigen Fällen, in denen es zu einer Hauptverhandlung kam, wurde ein Viertel der Beschuldigten freigesprochen; teilweise fiel das Urteil auch günstiger als die Anklage aus. Außerdem erfolgte die Bemessung der Strafen durch das Gericht eher am unteren Ende des Strafrahmens. Trotz monatelanger Inhaftierung vorab und damit einhergehender Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Situation der Beschuldigten kann daher nicht von einer vollkommenen Willkür, sondern einem in Teilen rechtsstaatlichen Vorgehen der Justiz gesprochen werden.
Diese Masterarbeit analysiert einen Teil eines Aktenkonvolutes, das im Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes aufbewahrt wird. Es umfasst Strafverfahren wegen illegaler politischer Betätigung – meist aufgrund der Verbreitung oder Herstellung von Druckwerken – am Wiener Landesgericht I aus dem Jahr 1936 und damit aus der Zeit des Austrofaschismus. Für die Analyse werden ausschließlich jene 26 Verfahren herangezogen, die gegen insgesamt 69 bekannte Täter/innen geführt wurden, die Mitglieder der KPÖ oder einer ihrer Vorfeldorganisationen (Kommunistischer Jugendverband, Rote Hilfe) waren.
on Interesse ist dabei für die vorliegende Arbeit die soziale Zusammensetzung der Täter/innen sowie die Verfolgung der oppositionellen Beschuldigten seitens des Regimes. Damit erfolgt eine bisher in der Forschung fehlende
bzw. noch nicht umfassend durchgeführte Untersuchung der soziokulturellen Zusammensetzung der Parteibasis der KPÖ bzw. der oppositionellen Arbeiter/innen zu jener Zeit sowie ihrer Verfolgung durch das Regime.
Auf der Basis der Darstellung der Kontexte (Geschichte der KPÖ samt ihrer Illegalisierung, Umformung von Justiz und Polizei im Austrofaschismus) sowie der Beschreibung der zentralen Quelle und notwendiger Quellenkritik
erfolgt in einem zweiten Schritt die Analyse der Verfahren. Über die in den Strafverfahren festgehaltenen soziodemografischen Daten ergibt sich mit Hilfe quantitativer statistischer Untersuchungen von Häufigkeitsverteilungen, Zusammenhängen zwischen den einzelnen Variablen und Vergleichen mit Daten zur österreichischen bzw. Wiener Bevölkerung ein Bild der Beschuldigten als überdurchschnittlich junge Gruppe mit einem relativ hohen Frauenanteil von einem Viertel. Festzustellen ist auch – mit Ausnahme einiger weniger Fälle – eine Verwurzelung dieser Personen in der Schicht der Arbeiter/innen, die mit einer sozialdemokratischen Organisierung vor dem Februar 1934 und einer überdurchschnittlich hohen Rate an Arbeitslosen mit keinem oder nur sehr geringem Einkommen und einem meist damit zusammenhängenden Dasein am Existenzminimum einherging.
Die rechtshistorische Perspektive auf die Strafverfahren gegen kommunistische Täter/innen untersucht die Strategien der Verfolgung der Kommunist/ innen durch Polizei und Justiz sowie deren Strategien der Verteidigung.
Neben der auch hier in vielen Bereichen möglichen quantitativen Herangehensweise kommt weiters eine vergleichende qualitative Analyse zur Anwendung. Der Polizei gelang die Aufdeckung der Beschuldigten in vielen Fällen
durch Geständnisse anderer Inhaftierter oder Denunziationen Unbeteiligter. Das durch das Regime ausgeweitete Verwaltungsstrafrecht wurde zur Verhängung mehrmonatiger Haftstrafen schon vor dem gerichtlichen Verfahren herangezogen, wodurch eine Bestrafung schon vorab bzw. eine durchgehende Inhaftierung gewährleistet war. Die vor allem unter Heranziehung der Hochverratsparagrafen des Strafgesetzbuches eingeleiteten Verfahren wurden zu einem hohen Prozentsatz eingestellt oder aufgrund der „Juliamnestie“ niedergeschlagen. Die Beschuldigten verteidigten sich meist zuvor durch Leugnung der ihnen vorgeworfenen Delikte, Rechtsmittel und Anträge wendeten sie selten an. In den wenigen Fällen, in denen es zu einer Hauptverhandlung kam, wurde ein Viertel der Beschuldigten freigesprochen; teilweise fiel das Urteil auch günstiger als die Anklage aus. Außerdem erfolgte die Bemessung der Strafen durch das Gericht eher am unteren Ende des Strafrahmens. Trotz monatelanger Inhaftierung vorab und damit einhergehender Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Situation der Beschuldigten kann daher nicht von einer vollkommenen Willkür, sondern einem in Teilen rechtsstaatlichen Vorgehen der Justiz gesprochen werden.