Diese Diplomarbeit beschäftigt sich mit dem gesellschaftlichen und staatlichen Umgang mit prostitutionsverdächtigen Frauen während der NS-Zeit in Österreich. Mithilfe der kritischen Diskursanalyse nach Jäger wurden sechs Gerichtsverfahren mit Anklagen nach unterschiedlichen Paragrafen laut Strafgesetzbuch analysiert. Da es sich in Österreich bei Prostitution nicht um eine Straftat handelte, wurden Gerichtsakten mit Anklagen zu Zuhälterei, Unzucht wider die Natur, Erregung öffentlichen Ärgernisses und Abtreibung untersucht. Im Gegensatz zur österreichischen Rechtslage stand Prostitution in Deutschland unter Strafe. Prostitutionsverdächtige Frauen wurden im Rahmen der nationalsozialistischen „Asozialen“-Politik verfolgt und von Fürsorge-, Gesundheitsämtern und der Polizei ausgeforscht, überwacht, behandelt und sanktioniert. Die Gerichtsakten wurden anhand folgender Diskursstränge untersucht: Sexualität und Fortpflanzung, „Asozialenpolitik“, Idealbild der Frau, nationalsozialistische Gesundheitspolitik und Verfolgung aufgrund von Prostitutionsverdacht. Als Resultat kann festgehalten werden, dass nicht alle als Prostituierte bezeichnete Frauen auch tatsächlich der Prostitution nachgingen. Eine Frau, welche dem NS-Idealbild nicht entsprach, konnte bereits als solche gelten. Die von der Verfolgung betroffenen Frauen wurden verhaftet, in Arbeits- oder Erziehungslager, oder auch in Konzentrationslager eingewiesen. Viele wurden unter dem NS-Regime entmündigt und zwangssterilisiert. Während der nationalsozialistischen Herrschaft kam es zu einer verstärkten Medizinierung und Politisierung der Sexualität. Der männliche Sexualtrieb wurde – im Gegensatz zum weiblichen – anerkannt und gefördert. Der nationalsozialistische Staat verbot einerseits Prostitution, andererseits instrumentalisierte er sie als Leistungsanreiz für Soldaten, Arbeiter und KZ-Häftlinge unter Ausbeutung der Frauen, die in staatlich errichteten Bordellen arbeiten mussten. Im Zuge der „Asozialenpolitik“ kam es zu einer kontinuierlichen Stigmatisierung von sozial oder sexuell unangepassten Frauen, die auch noch nach dem Ende des Dritten Reiches weiterbestand.
Diese Diplomarbeit beschäftigt sich mit dem gesellschaftlichen und staatlichen Umgang mit prostitutionsverdächtigen Frauen während der NS-Zeit in Österreich. Mithilfe der kritischen Diskursanalyse nach Jäger wurden sechs Gerichtsverfahren mit Anklagen nach unterschiedlichen Paragrafen laut Strafgesetzbuch analysiert. Da es sich in Österreich bei Prostitution nicht um eine Straftat handelte, wurden Gerichtsakten mit Anklagen zu Zuhälterei, Unzucht wider die Natur, Erregung öffentlichen Ärgernisses und Abtreibung untersucht. Im Gegensatz zur österreichischen Rechtslage stand Prostitution in Deutschland unter Strafe. Prostitutionsverdächtige Frauen wurden im Rahmen der nationalsozialistischen „Asozialen“-Politik verfolgt und von Fürsorge-, Gesundheitsämtern und der Polizei ausgeforscht, überwacht, behandelt und sanktioniert. Die Gerichtsakten wurden anhand folgender Diskursstränge untersucht: Sexualität und Fortpflanzung, „Asozialenpolitik“, Idealbild der Frau, nationalsozialistische Gesundheitspolitik und Verfolgung aufgrund von Prostitutionsverdacht. Als Resultat kann festgehalten werden, dass nicht alle als Prostituierte bezeichnete Frauen auch tatsächlich der Prostitution nachgingen. Eine Frau, welche dem NS-Idealbild nicht entsprach, konnte bereits als solche gelten. Die von der Verfolgung betroffenen Frauen wurden verhaftet, in Arbeits- oder Erziehungslager, oder auch in Konzentrationslager eingewiesen. Viele wurden unter dem NS-Regime entmündigt und zwangssterilisiert. Während der nationalsozialistischen Herrschaft kam es zu einer verstärkten Medizinierung und Politisierung der Sexualität. Der männliche Sexualtrieb wurde – im Gegensatz zum weiblichen – anerkannt und gefördert. Der nationalsozialistische Staat verbot einerseits Prostitution, andererseits instrumentalisierte er sie als Leistungsanreiz für Soldaten, Arbeiter und KZ-Häftlinge unter Ausbeutung der Frauen, die in staatlich errichteten Bordellen arbeiten mussten. Im Zuge der „Asozialenpolitik“ kam es zu einer kontinuierlichen Stigmatisierung von sozial oder sexuell unangepassten Frauen, die auch noch nach dem Ende des Dritten Reiches weiterbestand.