Abstract (deu)
Im Jahr 2013 initiierte die Europäische Kommission eine Richtlinie über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für verdächtige oder beschuldigte Kinder. Nach mehr als zwei Jahren haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Richtlinie am 11 May 2016 verabschiedet. Das EU-Gesetz zielt darauf ab, den Schutz für verdächtigte oder beschuldigte Kinder in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union zu verbessern und auszuweiten. Basierend auf dem entsprechenden internationalen Normenwerk, schreibt die Richtlinie Mindestgrundsätze vor, welche das Recht auf ein faires Verfahren für Kinder stärken soll. Schlussendlich soll die Richtlinie zudem das gegenseitige Vertrauen zwischen EU-Mitgliedsstaaten, einschließlich ihrer Justizbehörden, verbessern.
Bezüglich dieser Zielsetzung und im Lichte eines umfangreichen internationalen Normenwerks, welches in den Rechtsinstrumenten der Vereinten Nationen, des Europarats und der Europäischen Union eingebettet ist, unterzieht die Autorin die Richtlinie einer kritischen Untersuchung. Basierend auf einem detaillierten Überblick der gegebenen Normen, der Fachliteratur, den Einschätzungen von zivilgesellschaftlichen Organisationen und vorbereitenden Dokumenten, bewertet die Autorin inwieweit die Richtlinie dem Normenwerk genügt.
Die Analyse offenbart, dass die Richtlinie aufgrund ihres limitierten Anwendungsbereiches (ratione loci und materiae), fehlender Elemente, vager Formulierungen und einer breiten Palette an Ausnahmen, dem Normenwerk nicht in Gänze gerecht wird. Andererseits zeigt die Analyse auch, dass die Richtlinie unerlässlich ist, um die Verfahrensgarantien in Strafverfahren für verdächtige oder beschuldigte Kinder in der EU effektiv zu verbessern.