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Title (deu)
Recht Macht Rasse
eine Untersuchung der Positionierungen zum "Rassebegriff" in deutschsprachigen Rechtsdiskursen, aus Perspektive der kritischen Rassismusforschung
Author
Katharina Hochfellner
Advisor
Beatriz De Abreu Fialho Gomes
Assessor
Beatriz De Abreu Fialho Gomes
Abstract (deu)
Im deutschen Recht wird der Begriff der „Rasse“ verwendet. Er ist festgeschrieben und tief verankert, vor allem da, wo Menschen vor Diskriminierung geschützt werden sollen. In der vorliegenden Arbeit wird ein Änderungsantrag der Berliner Landesverfassung aus dem Jahr 2015 untersucht, welcher die Ersetzung des Begriffs „Rasse“ durch den Wortlaut „aus rassistischen Gründen“ vorsah. Die Analyse dieses Rechtsdiskurses zeigt, dass es durch die juristische Konstruktion der „Rasse“ zwar möglich ist, Menschen vor rassistischer Diskriminierung zu schützen, allerdings wird die rassialisierte Differenz durch die Verwendung des „Rassebegriffs“ fortgeschrieben und gesichert. Das Recht treibt in diesem Sinne ein doppeltes Spiel und trägt einen immanenten Widerspruch in sich: Es will vor Rassismus schützen, produziert aber gleichzeitig Ungleichheit durch die Verwendung des „Rassebegriffs“ und der damit einhergehenden Reproduktion rassistischen Wissens. Die „Rasse“ ist seit Anbeginn ihrer konzeptuellen Entstehung eine Markierung für „Fremdheit“ und „Andersheit“. „Rassenkonzepte“ dienten, vor allem mit ihrer (pseudo)wissenschaftlichen Fundierung, immer schon zur Ausbeutung, Hierarchisierung und Herabwürdigung von Menschen. Die hegemoniale Auffassung des „Rassebegriffs“ wird in der vorliegenden Arbeit anhand einer europäischen Richtlinie (2000/43/EG) und dem deutschen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz untersucht. Die als oberflächlich identifizierten Auseinandersetzungen mit dem „Rassebegriff“ führen dazu, dass sich die diskursiven Aufladungen desselben in einen Spektrum von unkritisch bis biologistisch bewegen und Rassialisierungsprozesse fortschreiben. Der „Rassebegriff“ wird kaum in Frage gestellt. In antirassistischen Rechtsdiskursen, welche durch den Änderungsantrag der Berliner Landesverfassung Art. 10 Abs. 2 Eingang finden, bedeutet das Sprechen über die „Rasse“ immer auch das Sprechen über Rassismus. Die kategoriale Festschreibung der „Rasse“ zum Schutz vor rassistischer Diskriminierung hat einerseits zur Folge, dass „Rasse“ als gesellschaftliche Ordnungskategorie durch Referenzbildung fortbesteht und andererseits, dass sich Betroffene sowie Jurist*innen immer wieder rassistischer Terminologie bedienen müssen, um Rechte geltend zu machen. Das Fortbestehen der „Rasse“ wird durch die rechtliche Verwendung und die Performative Kraft des Rechts gesichert, gleichzeitig lassen Ersatzkategorien wie „Ethnie“ und „Kultur“ Ausweichstrategien erkennen, welche sich rassistischen Vorstellungen nicht entledigen, sondern die konzeptuellen Aufladungen des „Rassebegriffs“ in anderen Kleidern fortschreiben.
Abstract (eng)
This master’s thesis seeks to address the problematic use of the German term “Rasse“ (race) in German law discourse. For this purpose three anti-racism laws amongst which are an EU Directive, the German Anti- Discrimination Act and the Constitution of Berlin are being investigated for their use and understanding of the term “race“. The concept of “race“ has always been a means for the legitimisation of oppression, hierarchisation, and enslavement of people marked as „different“. The discursive constitution of what “race“ means and how it is interpreted in law discourse, varies between biologistic continuities of allegedly long gone concepts of „race-thinking“ and the uncritical adoption of racist and colonial continuities. Anti- racist law discourse shows that talking about race always means talking about and exposing the problems of racism, which is not the case in the hegemonic law discourse. The problem of the use of the term „Rasse“ is seen first and foremost in its potential to hurt and inscribe fundamental differences through racist thinking and its efficacious performativity. The 2015 Amendment of the Berlin constitution through which the term “race“ should have been substituted with „racist discrimination“ shows various discursive positionings concerning the term „race“, which are discussed in this master’s thesis.
Keywords (deu)
"Rasse"RechtRechtsdiskursAntidiskriminierunghistorische RassismusforschungRassismus im RechtPerformativität des RechtsDiskriminierungAGGRL 2000/43/EGBerliner LandesverfassungEthnie
Type (deu)
Persistent identifier
https://phaidra.univie.ac.at/o:1328893
rdau:P60550 (deu)
92 Seiten
Number of pages
92
Members (1)
Title (deu)
Recht Macht Rasse
eine Untersuchung der Positionierungen zum "Rassebegriff" in deutschsprachigen Rechtsdiskursen, aus Perspektive der kritischen Rassismusforschung
Author
Katharina Hochfellner
Abstract (deu)
Im deutschen Recht wird der Begriff der „Rasse“ verwendet. Er ist festgeschrieben und tief verankert, vor allem da, wo Menschen vor Diskriminierung geschützt werden sollen. In der vorliegenden Arbeit wird ein Änderungsantrag der Berliner Landesverfassung aus dem Jahr 2015 untersucht, welcher die Ersetzung des Begriffs „Rasse“ durch den Wortlaut „aus rassistischen Gründen“ vorsah. Die Analyse dieses Rechtsdiskurses zeigt, dass es durch die juristische Konstruktion der „Rasse“ zwar möglich ist, Menschen vor rassistischer Diskriminierung zu schützen, allerdings wird die rassialisierte Differenz durch die Verwendung des „Rassebegriffs“ fortgeschrieben und gesichert. Das Recht treibt in diesem Sinne ein doppeltes Spiel und trägt einen immanenten Widerspruch in sich: Es will vor Rassismus schützen, produziert aber gleichzeitig Ungleichheit durch die Verwendung des „Rassebegriffs“ und der damit einhergehenden Reproduktion rassistischen Wissens. Die „Rasse“ ist seit Anbeginn ihrer konzeptuellen Entstehung eine Markierung für „Fremdheit“ und „Andersheit“. „Rassenkonzepte“ dienten, vor allem mit ihrer (pseudo)wissenschaftlichen Fundierung, immer schon zur Ausbeutung, Hierarchisierung und Herabwürdigung von Menschen. Die hegemoniale Auffassung des „Rassebegriffs“ wird in der vorliegenden Arbeit anhand einer europäischen Richtlinie (2000/43/EG) und dem deutschen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz untersucht. Die als oberflächlich identifizierten Auseinandersetzungen mit dem „Rassebegriff“ führen dazu, dass sich die diskursiven Aufladungen desselben in einen Spektrum von unkritisch bis biologistisch bewegen und Rassialisierungsprozesse fortschreiben. Der „Rassebegriff“ wird kaum in Frage gestellt. In antirassistischen Rechtsdiskursen, welche durch den Änderungsantrag der Berliner Landesverfassung Art. 10 Abs. 2 Eingang finden, bedeutet das Sprechen über die „Rasse“ immer auch das Sprechen über Rassismus. Die kategoriale Festschreibung der „Rasse“ zum Schutz vor rassistischer Diskriminierung hat einerseits zur Folge, dass „Rasse“ als gesellschaftliche Ordnungskategorie durch Referenzbildung fortbesteht und andererseits, dass sich Betroffene sowie Jurist*innen immer wieder rassistischer Terminologie bedienen müssen, um Rechte geltend zu machen. Das Fortbestehen der „Rasse“ wird durch die rechtliche Verwendung und die Performative Kraft des Rechts gesichert, gleichzeitig lassen Ersatzkategorien wie „Ethnie“ und „Kultur“ Ausweichstrategien erkennen, welche sich rassistischen Vorstellungen nicht entledigen, sondern die konzeptuellen Aufladungen des „Rassebegriffs“ in anderen Kleidern fortschreiben.
Abstract (eng)
This master’s thesis seeks to address the problematic use of the German term “Rasse“ (race) in German law discourse. For this purpose three anti-racism laws amongst which are an EU Directive, the German Anti- Discrimination Act and the Constitution of Berlin are being investigated for their use and understanding of the term “race“. The concept of “race“ has always been a means for the legitimisation of oppression, hierarchisation, and enslavement of people marked as „different“. The discursive constitution of what “race“ means and how it is interpreted in law discourse, varies between biologistic continuities of allegedly long gone concepts of „race-thinking“ and the uncritical adoption of racist and colonial continuities. Anti- racist law discourse shows that talking about race always means talking about and exposing the problems of racism, which is not the case in the hegemonic law discourse. The problem of the use of the term „Rasse“ is seen first and foremost in its potential to hurt and inscribe fundamental differences through racist thinking and its efficacious performativity. The 2015 Amendment of the Berlin constitution through which the term “race“ should have been substituted with „racist discrimination“ shows various discursive positionings concerning the term „race“, which are discussed in this master’s thesis.
Keywords (deu)
"Rasse"RechtRechtsdiskursAntidiskriminierunghistorische RassismusforschungRassismus im RechtPerformativität des RechtsDiskriminierungAGGRL 2000/43/EGBerliner LandesverfassungEthnie
Type (deu)
Persistent identifier
https://phaidra.univie.ac.at/o:1328894
Number of pages
92