Abstract (deu)
Diese Master These präsentiert Optionen für eine nachhaltige und entwicklungsförderliche Ausgestaltung von internationalen Investitionsabkommen sowie Möglichkeiten, in solchen Verträgen enthaltene Investitionsschutzstandards im Lichte von Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung zu interpretieren.
Im ersten Teil der Arbeit wird hinterfragt, unter welchen Voraussetzungen Investitionsschiedsgerichte über Streitigkeiten mit Umwelt- und Menschenrechts-Schwerpunkten Gerichtsbarkeit ausüben dürfen und inwieweit Umwelt- und Menschenrechtsnormen als anwendbares Sachrecht infrage kommen. Danach werden anhand unterschiedlicher schiedsgerichtlicher Judikaturlinien Optionen aufgezeigt, Aspekte der nachhaltigen Entwicklung bei der Auslegung klassischer vertraglicher Investitionsschutzstandards – wie dem Verbot entschädigungsloser Enteignung, dem Versprechen „gerechter und billiger“ Behandlung und Diskriminierungsverboten – zu berücksichtigen.
Im zweiten Teil der Arbeit werden Gestaltungsvarianten für nachhaltige und entwicklungsförderliche Investitionsabkommen vorgestellt. In diesem Zuge werden Ideen für eine entsprechende Anpassung herkömmlicher Klauseln präsentiert sowie Vertragsbestimmungen, die spezifisch auf die Förderung nachhaltiger Entwicklung abzielen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Sicherstellung des Regulierungsfreiraums des Aufnahmestaates, die Förderung öffentlicher Interessen sowie die Schaffung von zivil- und strafrechtlicher Investorenverantwortlichkeit gelegt.
Zuletzt wird kritisch hinterfragt, ob die dem Konzept der nachhaltigen Entwicklung inhärenten ökologischen und sozialen Zielsetzungen im bestehenden kapitalistischen Weltwirtschaftssystem überhaupt erreicht werden können. Zudem wird im Kontext der Auslegung von Investitionsverträgen vorgeschlagen, Fairness- und Billigkeitserwägungen wichtiger zu nehmen als den Vertragstext, wenn die Gerechtigkeit danach verlangt.