Abstract (deu)
„Wir, die Völker der Vereinten Nationen – fest entschlossen, künftige Geschlechter vor der Geißel des Krieges zu bewahren, die zweimal zu unseren Lebzeiten unsagbares Leid über die Menschheit gebracht hat …“ mit diesen Worten wird die Charta der Vereinten Nationen einge-leitet. Jene Charta, die heute als Kerndokument des Völkerrechts angesehen werden kann und deren Ziele als Resultat des Zweiten Weltkrieges, einen erneuten „Weltenbrand“ zu ver-hindern, in diesem Dokument zusammengefasst wurden.
Der Anspruch dieser Charta ist umfassend und idealistisch: Nichts anderes als der Friede in der Welt solle gesichert sein. Betrachtet man die Geschichte seit 1945 so stellt man fest, dass wahrlich wenige Menschen bei klassischen zwischenstaatlichen Kriegen ums Leben gekom-men sind. Dennoch sterben Jahr für Jahr Millionen bei Kampfhandlungen in den Krisenregio-nen dieser Welt.
Die internationale Ordnung ist völkerrechtlich eindeutig durch ein allgemeines Gewaltverbot definiert. Der „Krieg“ im klassischen Sinne, also zwischen Staaten, ist durch das Völkerrecht verschwunden. Bewaffnete Konflikte, sowohl innerstaatlicher als auch transnationaler Natur, sind allerdings Realität. Bei Betrachtung der täglichen Medienberichte aus Krisengebieten kommt man daher rasch zu dem Schluss, dass das aktuelle Völkerrecht in vielen Fällen an seine Grenzen stößt.
Die vorliegende Arbeit hat es sich zum Ziel gesetzt, die derzeitigen Herausforderungen an das Völkerrecht durch die sogenannten Neuen Kriege und hybriden Konflikte zu untersuchen und dementsprechende Konsequenzen zu formulieren.