Title (deu)
Hegels Kritik an Kants Deduktion des Sittengesetzes
Author
Raied Kerbaci
Advisor
Gerhard Gotz
Assessor
Gerhard Gotz
Abstract (deu)
Kant hat im Rahmen seiner Transzendentalphilosophie in der praktischen Philosophie das Sittengesetz ausgearbeitet und deduziert, das auf nachfolgende Philosophen bis heute eine ungebrochene Wirkung ausübt und zur Auseinandersetzung herausfordert.
Die Ermittlung des höchsten Moralprinzips in Form des kategorischen Imperativs ist ein synthetischer Satz a priori, da der Mensch in sich die beiden in einem Spannungsfeld befindlichen Prinzipien von Sittlichkeit und Glückseligkeit enthält. Kant zeigt auf, wie die Synthesis a priori im kategorischen Imperativ zu bewerkstelligen ist.
Die Maxime als subjektiver Grundsatz steht dem moralischen Gesetz gegenüber. Es muss aber einen Grund geben, der zwischen den beiden differenten Seiten des kategorischen Imperativs vermittelt, damit überhaupt das Sittengesetz als Synthesis a priori gültig sein kann und somit auch verbindlich ist. Die Vermittlung der beiden Seiten wird durch den mundus intelligibilis bewirkt. Dieses Ansich-Sein als übergeordnetes Drittes ist nicht nur ein Gedanke, sondern ein Seiendes, das Kant hier voraussetzt. Damit wird das Sittengesetz begründet. Es dürfen also nicht nur die beiden Seiten des kategorischen Imperativs, sondern es muss auch ihre Vermittlung durch den übergeordneten mundus intelligibilis betrachtet werden, denn Kant ist kein Vertreter eines Dualismus, sondern ein Denker der Vermittlung.
Der Kantischen Transzendentalphilosophie stellt Hegel seine spekulative Philosophie entgegen. Dabei bedient er sich seiner dialektischen Methode, in der die Dreierfigur von These, Antithese und Synthese im Mittelpunkt steht. Hegel folgt weitgehend nicht dem Kantischen Gedankengang. So lehnt er das Ding an sich bei Kant ab und kann somit die Vermittlung im Ansich-Sein nicht nachvollziehen.
Der in das Kantische Sittengesetz eingebrachte Inhalt ist für Hegel nur willkürlich gewählt und von anderen Inhalten abgegrenzt. Er wird in tautologischer Weise in die Form des Sittengesetzes eingebracht und damit absolut gesetzt. Dies ist aber das Prinzip der Unsittlichkeit.
Gemäß Hegel kann jede Bestimmtheit, also auch die entgegengesetzte, in die Form aufgenommen werden, da er die Bestimmtheit isoliert und sie als solche betrachtet. So kann man sich jede Bestimmtheit ohne Widerspruch denken. Kant geht es aber nicht um die Widerspruchsfreiheit der Bestimmtheit an sich, sondern um die Widerspruchsfreiheit des übergeordneten Setzens einer Ordnung.
Die Argumente Hegels gegen die Deduktion des Kantischen Sittengesetzes werden untersucht und es zeigt sich, dass sie, auch bei einem gründlichen Studium der Hegelschen Position, nicht aufrecht zu erhalten.
Keywords (deu)
praktische Philosophiekategorischer Imperativdialektische MethodeHegelKant
Subject (deu)
Type (deu)
Persistent identifier
Extent (deu)
137 Seiten
Number of pages
139
Study plan
Masterstudium Philosophie
[UA]
[066]
[941]
Association (deu)
Title (deu)
Hegels Kritik an Kants Deduktion des Sittengesetzes
Author
Raied Kerbaci
Abstract (deu)
Kant hat im Rahmen seiner Transzendentalphilosophie in der praktischen Philosophie das Sittengesetz ausgearbeitet und deduziert, das auf nachfolgende Philosophen bis heute eine ungebrochene Wirkung ausübt und zur Auseinandersetzung herausfordert.
Die Ermittlung des höchsten Moralprinzips in Form des kategorischen Imperativs ist ein synthetischer Satz a priori, da der Mensch in sich die beiden in einem Spannungsfeld befindlichen Prinzipien von Sittlichkeit und Glückseligkeit enthält. Kant zeigt auf, wie die Synthesis a priori im kategorischen Imperativ zu bewerkstelligen ist.
Die Maxime als subjektiver Grundsatz steht dem moralischen Gesetz gegenüber. Es muss aber einen Grund geben, der zwischen den beiden differenten Seiten des kategorischen Imperativs vermittelt, damit überhaupt das Sittengesetz als Synthesis a priori gültig sein kann und somit auch verbindlich ist. Die Vermittlung der beiden Seiten wird durch den mundus intelligibilis bewirkt. Dieses Ansich-Sein als übergeordnetes Drittes ist nicht nur ein Gedanke, sondern ein Seiendes, das Kant hier voraussetzt. Damit wird das Sittengesetz begründet. Es dürfen also nicht nur die beiden Seiten des kategorischen Imperativs, sondern es muss auch ihre Vermittlung durch den übergeordneten mundus intelligibilis betrachtet werden, denn Kant ist kein Vertreter eines Dualismus, sondern ein Denker der Vermittlung.
Der Kantischen Transzendentalphilosophie stellt Hegel seine spekulative Philosophie entgegen. Dabei bedient er sich seiner dialektischen Methode, in der die Dreierfigur von These, Antithese und Synthese im Mittelpunkt steht. Hegel folgt weitgehend nicht dem Kantischen Gedankengang. So lehnt er das Ding an sich bei Kant ab und kann somit die Vermittlung im Ansich-Sein nicht nachvollziehen.
Der in das Kantische Sittengesetz eingebrachte Inhalt ist für Hegel nur willkürlich gewählt und von anderen Inhalten abgegrenzt. Er wird in tautologischer Weise in die Form des Sittengesetzes eingebracht und damit absolut gesetzt. Dies ist aber das Prinzip der Unsittlichkeit.
Gemäß Hegel kann jede Bestimmtheit, also auch die entgegengesetzte, in die Form aufgenommen werden, da er die Bestimmtheit isoliert und sie als solche betrachtet. So kann man sich jede Bestimmtheit ohne Widerspruch denken. Kant geht es aber nicht um die Widerspruchsfreiheit der Bestimmtheit an sich, sondern um die Widerspruchsfreiheit des übergeordneten Setzens einer Ordnung.
Die Argumente Hegels gegen die Deduktion des Kantischen Sittengesetzes werden untersucht und es zeigt sich, dass sie, auch bei einem gründlichen Studium der Hegelschen Position, nicht aufrecht zu erhalten.
Keywords (deu)
praktische Philosophiekategorischer Imperativdialektische MethodeHegelKant
Subject (deu)
Type (deu)
Persistent identifier
Number of pages
139
Association (deu)
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- DetailsObject typeContainerCreated31.10.2021 10:30:51 UTC
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