Mit dem „Anschluss“ Österreichs an das „Dritte Reich“ nahm der Raubzug der Nationalsozialisten, der 1933 bereits in Deutschland begann, neue Ausmaße an. Unter dem kräftigen Mitwirken der österreichischen NSDAP-Mitglieder, aber auch der restlichen Bevölkerung, fand eine systematische und organisierte Enteignung und Beraubung der Juden statt. Bei diesem Raubzug hatten es die Nationalsozialisten vor allem auf Kunst- und Kulturgegenstände abgesehen. Nach dem Krieg stand die Republik Österreich vor der Aufgabe der Wiedergutmachung und der Restitution. Immense Bestände an geraubten Kunstgegenständen befanden sich im Besitz des österreichischen Staates. Innerhalb weniger Jahre wurden mehrere Gesetze verabschiedet, die die Rückgabe von entzogenem Vermögen regeln sollten. Durch das Ausfuhrverbotsgesetz durften jedoch viele Gegenstände nicht das Land verlassen. Da die meisten Betroffenen und Erben nicht mehr in Österreich lebten, waren sie dazu genötigt, Vergleiche mit der Republik Österreich einzugehen, die in vielen Fällen mit unentgeltlichen Schenkungen an den Staat endeten. Erst das Jahr 1998 brachte eine Neubewertung der Vorgänge der damaligen Restitutionsverfahren. Die vorliegende Arbeit möchte den Weg vom NS-Kunstraub über die Restitutionspolitik nach dem Zweiten Weltkrieg bis hin zu den Vorgängen seit 1998 und aktuellen Debatten aufzeigen. Ein wichtiger Aspekt dabei ist das Beleuchten von Brüchen zwischen der NS-Zeit und der Zeit der Wiedergutmachung, aber auch die Fokussierung auf Kontinuitäten, die sich über siebzig Jahre nach dem Ende des Nationalsozialismus vorfinden lassen. Darüber hinaus gilt es, das gesamte Spektrum zwischen den Brüchen und den Kontinuitäten zu behandeln.
Mit dem „Anschluss“ Österreichs an das „Dritte Reich“ nahm der Raubzug der Nationalsozialisten, der 1933 bereits in Deutschland begann, neue Ausmaße an. Unter dem kräftigen Mitwirken der österreichischen NSDAP-Mitglieder, aber auch der restlichen Bevölkerung, fand eine systematische und organisierte Enteignung und Beraubung der Juden statt. Bei diesem Raubzug hatten es die Nationalsozialisten vor allem auf Kunst- und Kulturgegenstände abgesehen. Nach dem Krieg stand die Republik Österreich vor der Aufgabe der Wiedergutmachung und der Restitution. Immense Bestände an geraubten Kunstgegenständen befanden sich im Besitz des österreichischen Staates. Innerhalb weniger Jahre wurden mehrere Gesetze verabschiedet, die die Rückgabe von entzogenem Vermögen regeln sollten. Durch das Ausfuhrverbotsgesetz durften jedoch viele Gegenstände nicht das Land verlassen. Da die meisten Betroffenen und Erben nicht mehr in Österreich lebten, waren sie dazu genötigt, Vergleiche mit der Republik Österreich einzugehen, die in vielen Fällen mit unentgeltlichen Schenkungen an den Staat endeten. Erst das Jahr 1998 brachte eine Neubewertung der Vorgänge der damaligen Restitutionsverfahren. Die vorliegende Arbeit möchte den Weg vom NS-Kunstraub über die Restitutionspolitik nach dem Zweiten Weltkrieg bis hin zu den Vorgängen seit 1998 und aktuellen Debatten aufzeigen. Ein wichtiger Aspekt dabei ist das Beleuchten von Brüchen zwischen der NS-Zeit und der Zeit der Wiedergutmachung, aber auch die Fokussierung auf Kontinuitäten, die sich über siebzig Jahre nach dem Ende des Nationalsozialismus vorfinden lassen. Darüber hinaus gilt es, das gesamte Spektrum zwischen den Brüchen und den Kontinuitäten zu behandeln.