Abstract (deu)
Diese Arbeit beschreibt die wesentlichen Ziele des Gesetzgebers bei der Schaffung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes, kurz KBGG, idF BGBl I 2013/197: Steigerung der Geburtenrate, Beitrag zur Armutsvermeidung, Erhöhung der Gleichheit zwischen Mann und Frau, Förderung von Müttern am Arbeitsmarkt, aktive Involvierung von Vätern in die Kindererziehung und Ermöglichung individueller Wahlfreiheit bei der Wahl eines Lebensentwurfs. Die zwei jeweils einjährigen Varianten des KBGG verfehlen gemäß dem Stand des Wissens in unterschiedlichen Nicht-Juristischen Disziplinen vielfach solcherlei Mindeststandards, die zur Annahme berechtigen würden, dass das Gesetz die vom Gesetzgeber gewählten Ziele mit empirisch belegbarer Wahrscheinlichkeit erreichen kann. Basierend auf dieser Feststellung scheint es unvermeidlich anzunehmen, dass das Kriterium der Sachlichkeit (iSd Gleichheitssatzes der österreichischen Verfassung) – insbesondere aufgrund des fehlenden Zusammenhanges zwischen Mittel zur Zielerreichung und Ziel – nicht erfüllt ist. Das KBGG ist somit als verfassungswidrig anzusehen.