Abstract (deu)
Der staatliche Rahmen zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte stößt im Zeitalter der Globalisierung an seine Grenzen. Eine der Herausforderungen ist es, transnationale Konzerne für Menschenrechtsverletzungen zur Verantwortung zu ziehen, was durch deren komplexe, grenzüberschreitende Strukturen erschwert wird. Um solche Lücken zu füllen, wurde schon seit den Siebzigerjahren versucht, internationale Regulierungen auszuarbeiten, um die Aktivitäten von transnationalen Konzernen zu regeln. Allerdings konnten für diese höchststrittigen Fragen bisher keine verbindlichen internationalen Normen erzielt werden. Einer der neuesten Ansätze auf diesem Gebiet, ist die Arbeit der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe (IGWG), begründet in der Resolution 26/9 des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen, verabschiedet im Juni 2014. Die IGWG hat die Aufgabe „ein internationales rechtsverbindliches Instrument zur Regulierung der Tätigkeiten transnationaler Unternehmen und anderer Firmen innerhalb der internationalen Menschenrechtsnormen auszuarbeiten“. Angesichts der Strittigkeit der Angelegenheit, untersucht diese Masterthese, ob – im Rahmen dieser Initiative – die Möglichkeit besteht, ein effektives Instrument zu schaffen, welches dazu beitragen könnte, transnationale Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen. Um diese Frage zu beantworten, werden frühere Bestrebungen nochmals analysiert, um Herausforderungen bei der Entwicklung von verbindlichen Regelungen zu identifizieren. Im Anschluss werden Diskussionen überprüft, die bei den ersten zwei Sitzungen des IGWGs abgehalten wurden, um mögliche Optionen zu finden. Schließlich wird das Ergebnis erreicht, dass es für Staaten möglich sein sollte, ein verbindliches Abkommen zu erzielen, das dazu beitragen würde, transnationale Konzerne zur Rechenschaft zu ziehen, mit einem Fokus auf gegenseitige Rechtshilfe, verbunden mit Fakultativprotokollen welche stärkere Mechanismen für die Zukunft begründen.