Abstract (deu)
Diese Magisterarbeit geht der Frage nach, wie internationale Mechanismen effektiven Menschenrechtsschutz für Menschen erbringen können, die in de facto Entitäten leben, welche im Zusammenhang mit eingefrorenen Konflikten entstanden sind. Die Analyse der Entstehung der de facto Entitäten Abchasien, Donetsker und Luhansker Volksrepubliken sowie Transnistrien sowie der de facto Gesetzgebung zu Menschenrechten in diesen Gebieten wird gefolgt von der Untersuchung der Menschenrechtssituation dort sowie der Bemühungen internationaler Mechanismen zur Beobachtung und zum Schutz von Menschenrechten unter den besonderen Bedingungen eingefrorener Konflikte. Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass die Effektivität dieser internationalen Mechanismen durch zwei Faktoren erheblich beschränkt wird. Erstens sind die entsprechenden de facto Entitäten aufgrund ihrer fehlenden internationalen Anerkennung nicht Teil internationaler Organisationen während die betroffenen Staaten gleichzeitig nicht in der Lage sind, die Menschenrechte ihrer Bürgerinnen und Bürger dort zu schützen. Zweitens, beschränken die de facto Entitäten mit der Unterstützung der Russischen Föderation effektive den Zugang internationaler Mechanismen zu diesen Gebieten. Die Arbeit legt allerdings auch dar, dass die internationalen Mechanismen dennoch einen wichtigen Beitrag leisten. Die Arbeit hebt dabei die Ilaşcu -Entscheidung des EuGHs hervor, durch welche der Gerichtshof, indem er die Russische Föderation für Menschenrechtsverletzungen in einer de facto Entität verantwortlich macht, die Wirkung eines wichtigen Instruments entscheidend erhöht hat, der EMRK.