Abstract (deu)
Die technologischen Entwicklungen der letzten Jahre haben dazu geführt, dass eine Familie unterschiedlicher Unmanned Air, Ground und Maritime Systems geschaffen wurde. Deren Fähigkeiten führten zu einer Transformation der modernen Kriegführung. Bewaffnete Drohnen werden in hoher Zahl in allen Krisengebieten der Welt eingesetzt. Sie sind im Kampf gegen asymmetrische Kriegführung und Terrorismus für moderne Militärs die „Waffen erster Wahl“. Derartige Roboter sind billige Plattformen, welche ihre Aufträge in einem eintönigen, schmutzigen und gefährlichem Umfeld erfüllen. Sie liefern Präzision und Effizienz über einen langen Einsatzzeitraum und ohne Risiko für das eigene Personal. Die Entwicklung von militärischen Robotern nimmt daher zu, und die Entwicklung eines vollautonomen Systems scheint möglich. Das existierende Humanitäre Völkerrecht geht nicht im Speziellen auf autonome Waffen ein. Diese Situation führt daher zur weitverbreiteten Besorgnis, dass autonome Waffen ethische und moralische Probleme verursachen. Eine Waffe über eine weite Distanz abzufeuern, kann die Hemmungen des Bedieners verringern und die Schwelle zur Gewaltanwendung herabsetzen. Bei der Durchführung von Kampfhandlungen gelten für alle aktuellen und zukünftigen Waffensysteme Grundsätze wie Verhältnismäßigkeit und Unterscheidung. Unterschiedliche Stufen der Autonomie können als in the loop, on the loop und out of the loop definiert werden. Derzeit existierende unbemannte Waffensysteme können bereits einige Funktionen autonom durchführen. Sie können ein Ziel finden und verfolgen sowie eine geleitete Rakete abfeuern. Die Auslöseinstanz ist dabei immer noch der Mensch. Im Falle der Entwicklung eines out of the loop Systems ist es notwendig, exakt rechtliche Limitierungen, ethische Prinzipien und moralische Rahmenbedingungen zu definieren. Es sollte vermieden werden, dass die überragenden Leistungen und Fähigkeiten eines Roboters dazu führen, dass der Mensch als “Sklave der Maschine” endet. Das erwünschte Ergebnis darf nicht den Einsatz aller Mittel erlauben. Im Falle von Entscheidungen zwischen Leben und Tod, sollte die Freiheit eigenständig entscheiden zu können dem Menschen vorbehalten bleiben. Das heißt, dass es einem vollautonomen, mit Künstlicher Intelligenz ausgestatteten, System nicht erlaubt sein sollte darüber zu entscheiden ob ein Mensch getötet werden soll oder nicht.