Abstract (deu)
Investitionsschutzabkommen modifizieren (als elementarer Bestandteil des Wirtschaftsvölkerrechts) die rechtlichen Rahmenbedingungen zu Gunsten ausländischer Investoren und bieten diesen – unter anderem – auch Schutz vor (direkten/indirekten) entschädigungslosen Enteignungen des Gaststaats. Der Abschluss von Investitionsschutzabkommen ermöglicht es ausländischen Investoren in der Folge, auf im Fall eines Abkommensverstoßes, auf deren Basis direkt gegen den Gaststaat vorzugehen. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben bislang mehr als 1000 dieser Abkommen abgeschlossen, wobei in diesem Zusammenhang vor allem der Bundesrepublik Deutschland eine internationale Vorreiterrolle zukommt.
Durch das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon im Jahr 2009 wurde die Gemeinsame Handelspolitik um Ausländische Direktinvestitionen erweitert. Die Europäisch Union ist damit befugt, mit Drittstaaten Abkommen über ausländische Direktinvestitionen abzuschließen. Der genaue Umfang dieser Kompetenzerweiterung war allerdings – sowohl in der Literatur als auch in der Politik – von Beginn an strittig.
Die gegenständliche Dissertation geht – vor diesem Hintergrund – der Frage nach, ob der Europäischen Union die Kompetenz für die Regelung des Enteignungsschutzes zukommt oder diese (weiterhin) in der mitgliedstaatlichen Zuständigkeitssphäre verbleibt. Aus der Beantwortung dieser Forschungsfrage folgt, ob es der Europäischen Union sohin möglich sein soll künftige Investitionsschutzabkommen alleine abzuschließen, oder ob es dieser lediglich – mangels umfassender Kompetenz – der Abschluss gemischter Abkommen (gemeinsam mit den einzelnen Mitgliedstaaten) möglich sein soll. Um diese Fragestellung möglichst abschließend beantworten zu können, erfolgt eine umfassende rechtswissenschaftliche Interpretation (wörtlich, historisch, teleologisch und systematisch) einschlägiger Vertragsbestimmungen, die Analyse kritischer Stimmen aus der Literatur sowie die (ergänzende) Auswertung von Dokumenten und Verträgen Europäischer Institutionen.