Abstract (deu)
Kinder mit Behinderungen haben, wie auch jene ohne, ein Recht auf Bildung. Dieses Recht auf Bildung ist von unterschiedlichen internationalen Menschenrechtsinstrumenten, auf regionaler sowie auf und nationaler Ebene geschützt und festgeschrieben. Vertragsstaaten haben in diesem Zusammenhang eine, sich aus den jeweiligen Verträgen ergebende Achtungs-, Schutz- und Gewährleistungspflicht.
Die vorliegende Arbeit diskutiert das Recht auf Bildung anhand menschenrechtlicher Konzepte wie dem der schrittweisen Verwirklichung, der inklusiven Bildung und der angemessener Vorkehrungen. Hierbei wurde ein deskriptiver Ansatz gewählt, um die rechtlichen Rahmenbedingungen, sowie die praktische Umsetzung des Konzepts der angemessenen Vorkehrungen in Bildungseinrichtungen für Kinder mit Behinderungen im Sambia zu beleuchten.
Die Arbeit kommt dabei zum Schluss, dass es der Implementierung unterschiedlicher Strategien bedarf, um den Zugang zu inklusiver Bildung für Kinder mit Behinderungen zu ermöglichen. In diesem Kontext sind Maßnahmen positiver Diskriminierung, wie die der angemessenen Vorkehrungen zu nennen, wobei die schrittweise Verwirklichung des Rechts auf Bildung zu betonen ist.