Abstract (deu)
In der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt in Europa . stellt der Europäische Rat fest, dass sich die europäischen Unternehmen auf die neuen technischen Innovationen und die damit verbundene digitale Zukunft vorbereiten müssen. Nur so kann der hohe Lebensstandard für die europäischen Bürger gewährleistet werden. So ist dem Europäischen Rat auch bewusst, dass Big Data, Cloud-Dienste und das Internet der Dinge wichtige Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit von europäischen Unternehmen auf dem internationalen Markt sind.
Gleichzeitig soll auch die Privatsphäre der einzelnen Nutzer dieser neuen Dienste nach dem hohen europäischen Standard weiterhin geschützt werden. Die Europäische Union geht davon aus, dass die allgemeinen Datenschutzbestimmungen nach der DSGVO für den Schutz der Privatsphäre der elektronischen Kommunikation nicht ausreichen, da die Unternehmen durch die Kommunikationsinhalte und –metadaten sehr großen Einblick in persönliche Vorlieben der einzelnen Nutzer bekommen.
Aus diesem Grund wurde geplant, dass gleichzeitig mit dem Inkrafttreten der DSGVO am 25. Mai 2018 auch die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/58/EG, kurz e-privacy Verordnung, in Kraft tritt. Gleichzeitig sollte die veraltete Richtlinie 2002/58/EG abgelöst und die Prinzipien der DSGVO übernommen werden. Dieses Ziel konnte aufgrund von Meinungsverschiedenheiten der unterschiedlichen Positionen in den europäischen Gremien nicht erreicht werden. Es stellt sich nun die Frage, wann und mit welchem Inhalt die e-Privacy Verordnung in Kraft treten wird. Die von diesen Bestimmungen betroffenen Unternehmen bringen ihre Standpunkte beim Entstehungsprozess dieser Verordnung ein, da sie durch die e-Privacy Verordnung große Einschränkungen bei der Verarbeitung von Daten im Vergleich zu den Bestimmungen der DSGVO befürchten.
Diese Master Thesis behandelt in ihrem ersten Kapitel die Rechtsgrundlage, auf die sich die Europäische Kommission stützt, die e-privacy Verordnung zu erlassen sowie die Ausdehnung der bestehenden Regulierung und den Versuch der europäischen Kommission ein level playing field für die elektronische Kommunikation zu schaffen. Im zweiten Kapitel werden das Kommunikationsgeheimnis sowie die Verarbeitung der elektronischen Kommunikation und die damit verbundenen Einschränkungen im Verhältnis zur DSGVO dargestellt. Das dritte Kapitel beschäftigt sich mit der neuen Bestimmung für Webtracking und Cookies und die damit verbundenen Befürchtungen, vor allem der Werbevermarkter. Das vierte Kapitel beschäftigt sich mit dem Recht jedes Nutzers seine Rufnummer zu unterdrücken aber auch der Fangschaltung und der Beauskunftung der Notrufdienste. Im fünften Kapitel wird die neue Regelung für öffentliche Verzeichnisse sowie die damit verbundenen Argumente von betroffenen Unternehmen beleuchtet. Das sechste Kapitel widmet sich den Bestimmungen über die unerbetene Kommunikation bzw. der Direktwerbung. Diese Bestimmung betrifft jedes Unternehmen, das seine Werbung über E-Mail, SMS, Telefonie oder Messaging-Dienste an seine bestehenden oder potentiellen Kunden übermitteln möchte. Mit dieser Bestimmung kommt es zu einer deutlichen Schlechterstellung gegenüber der sehr liberalen Regelung in Art 21 DSGVO und führt dazu, dass die Unternehmen noch viel mehr von Einwilligungserklärungen der Nutzer abhängig sind. Das siebte Kapitel geht auf die Sanktionen ein, die bei einem Verstoß gegen diese Verordnung drohen. Die e-Privacy Verordnung lehnt sich an der Struktur der DSGVO an und regelt Geldbußen in einer Hohe von bis zu 20 Millionen Euro bzw. 4% des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres, je nachdem welcher Betrag höher ist.
In dieser Master Thesis wird der Entwurfstext sowie die Änderungsvorschläge der Ratspräsidentschaften analysiert, auf strittige Punkte eingegangen und die verschiedenen Standpunkte von der Interessenverbänden sowie der Art 29 Gruppe , dargestellt. Die Zukunft wird zeigen, welche dieser Positionen sich im Europäischen Parlament und Rat durchsetzen wird und wie der Schutz der elektronischen Kommunikation in Hinblick auf die neuen Technologien gestaltet werden wird.