Abstract (deu)
Diese Arbeit behandelt drei besondere Aspekte der grunderwerbsteuerlichen Anteilsvereinigung beziehungsweise des Erwerbs vereinigter Anteile im Vergleich der Rechtslagen in Österreich und Deutschland. Als theoretisches Fundament für diese Fragestellungen wird jedoch anfangs die neure historische Entwicklung der Grunderwerbsbesteuerung in Österreich und Deutschland im Hinblick auf den Tatbestand des § 1 Abs 3 des österreichischen beziehungsweise deutschen Grunderwerbsteuergesetzes dargestellt, sowie Wortlaut und Systematik der Normen gegenübergestellt.
Zuerst wird die Frage der Steuerbarkeit des Mittelbaren Erwerbs von Anteilen an grundstückshaltenden Gesellschaften nachgegangen. Es wird herausgearbeitet, dass ein derartiger mittelbarer Erwerb in Deutschland steuerbar ist. In Aufarbeitung der historischen Entwicklung hierzu wird aufgezeigt, dass ein mittelbarer Anteilserwerb in Deutschland in zwei Rechtsfiguren verwirklicht werden kann: einerseits in Gestalt des Unmittelbaren Erwerbs der Anteile lediglich mittelbar – das heißt über andere Rechtsträger vermittelt – grundstückshaltender Gesellschaften und andererseits in Gestalt des Mittelbaren – ebenfalls über andere Rechtsträger vermittelten – Erwerbs der Anteile an unmittelbar grundstückshaltenden Gesellschaften. Sodann wird, auf-bauend auf diesem theoretischen Fundament, die Rechtslage in Österreich untersucht, wobei die historische Entwicklung zur aktuellen Rechtslage aufgearbeitet wird. Im Ergebnis sollte der mittelbare Anteilserwerb zumindest in der Rechtslage ab dem JStG 2018 nicht steuerbar sein. Hierbei wird jedoch in der Begründung von der Rechtsprechung des VwGH und der herrschenden Literatur abgewichen. Für die Zeit vor dem JStG 2018 lehnen das öBMF und die herrschende Meinung in der Literatur eine Steuerbarkeit ebenfalls ab. Allerdings kann dies, wie in dieser Arbeit gezeigt wird, für die Frage des mittelbaren Anteilserwerbs in Gestalt Unmittelbaren Erwerbs der Anteile leidlich mittelbar grundstückshaltender Gesellschaften mit guten Argumenten anders gesehen werden.
Sodann wird die Frage untersucht, ob der Erwerb von Anteilen an einer grundstückshaltenden Gesellschaft infolge eines Zwischenerwerbs grunderwerbsteuerbar ist. Es wird ein Dreieckssachverhalt untersucht, bei dem ein Kaufvertrag über Anteile an einer grundstückshaltenden Gesellschaft geschlossen wird, wobei aufgrund der Ausübung eines vertraglich vereinbarten Benennungs- beziehungsweise Namhaftmachungsrechts die Übereignung der Anteile an einen Dritten erfolgt. Es wird gezeigt, dass der Erwerb dieser Anteile durch den Dritten weder in Österreich noch in Deutschland grunderwerbsteuerbar ist. Hierdurch sollten jedoch keine Besteuerungslücken entstehen.
Schließlich wird die Abgrenzung der Tatbestände des § 1 Abs 3 des österreichischen beziehungsweise deutschen Grunderwerbsteuergesetzes zu den jeweiligen Tatbeständen des § 1 Abs 2a des österreichischen beziehungsweise deutschen Grunderwerbs-teuergesetzes untersucht. Es wird aufgezeigt, dass für eine effektive Abgrenzung bereits auf Tatbestandsebene sowohl in Österreich als auch Deutschland ein gegenüber der herrschenden Meinung weiteres Verständnis erforderlich ist.