Abstract (deu)
Der Klosterrat wurde 1568 von Kaiser Maximilian II. gegründet, um die wirtschaftlichen und religiösen Verhältnisse der von der Reformation gebeutelten Klöster in Ober- und Niederösterreich zu sichern und zu erhalten. Die Klöster wurden während des 16. Jahrhunderts oft visitiert, doch wurden keine Konsequenzen gesetzt. Erst mit der Bildung einer sogenannten „Reformations-kommission“ 1566, welche in die Gründung des Klosterrates zwei Jahre später mündete, kam es zu einer Änderung. Fehlende Kompetenzabgrenzungen und Beschwerden seitens der Klöster und Kleriker erschwerten die Arbeit der Mitglieder des Klosterrates. 1629 wurde der Klosterrat aufgehoben und ihre Geschäfte dem niederösterreichischen Regierung zugewiesen. Das Stift Klosterneuburg war ebenso von der Reformation betroffen. Die Chorherren übernahmen die neue Lehre und unterhielten Konkubinate, die klösterliche Disziplin verfiel. Vier Pröpste wurden zwischen der Gründung des Klosterrates und ihrer Aufhebung gewählt, aber keine Wahl gleichte dem anderen. In dieser Arbeit wird gezeigt, dass der Klosterrat nur in zwei der vier Wahlen seinen Einfluss über den Konvent des Stiftes Klosterneuburg geltend machen konnte.