Abstract (deu)
Die vorliegende Masterarbeit untersucht das österreichische anwaltliche Gesellschaftsrecht und setzt sich dabei kritisch mit dem Status quo auseinander. Das anwaltliche Gesellschaftsrecht kann plakativ als Zusammenspiel zwischen dem anwaltlichen Berufsrecht und dem Unternehmens- und Gesellschaftsrecht beschrieben werden. Dabei gilt das Berufsrecht als lex specialis, wodurch es den unternehmens- und gesellschaftsrechtlichen Normen vorgeht. Folglich kommt es zu Modifikationen der Gesellschaftsformen, die vom gesetzlichen Idealtypus erheblich abweichen. Um das heutige rechtliche Gebilde zu verstehen, ist zunächst auf die besondere Stellung der Anwaltstätigkeit als freiberufliche Tätigkeit einzugehen. IdZ werden ua die anwaltlichen Grundwerte, das anwaltliche Selbstverwaltungssystem und dessen innere Organisation untersucht. In weiterer Folge setzt sich die Arbeit mit der rechtshistorischen Entwicklung des anwaltlichen Gesellschaftsrechts auseinander, die das existierende Spannungsfeld zwischen den anwaltlichen Grundwerten und den Öffnungsbestrebungen der Vergesellschaftung von Anwälten verdeutlicht. Nach dem rechtsgeschichtlichen Teil, mündet die Arbeit in das geltende Recht. In diesem Rahmen werden die berufsrechtlichen Be-schränkungen für das Unternehmens- und Gesellschaftsrecht aufgezeigt. Dabei greift die Arbeit bereits bestehende kritische Punkte der Lehre auf, leistet aber auch selbst einen Beitrag zur Rechtsdogmatik. Dabei werden bspw die Abgrenzung der GesbR zu Formen anwaltlicher Zusammenarbeit, der Rechtsformzusatz einer Rechtsanwalts-GesbR, die Auslegung des Wortlautes „Art eines stillen Gesellschafters“ nach § 21c Z 2 RAO oder die Anwendung der Ultra-Vires-Lehre iZm der Tätigkeitsbeschränkungen nach § 21c Z 6 RAO untersucht. Weiters setzt sich die Arbeit kritisch mit der Ungleichbehandlung der Kommanditisten-Stellung eines ausübenden und beteiligten Anwalts in einer Rechtsanwalts-KG und Rechtsanwalts-GmbH & Co KG auseinander und leistet de lege feranda einen Lösungsansatz. Folglich wird der Bogen noch weiter gespannt und es folgt eine Auseinandersetzung mit dem anwaltlichen Gesellschaftsrecht im Lichte des Europarechts. Dabei wird am Beispiel von Deutschland oder dem Vereinigten Königreich rechtsvergleichend dargestellt, wie die Vergesellschaftung von Anwälten dort geregelt wird, um so mögliche Deregulierungstendenzen zu identifizieren. Zuletzt bietet die Arbeit auch noch einen Überblick über berufsrechtliche Modifikationen im Bereich der Gesellschafternachfolge und dem Ausschluss von Gesellschaftern.