Abstract (deu)
Die vorliegende Dissertation untersucht den Grenzwerdungsprozess zwischen dem Heiligen Römischen Reich und dem entstehenden Königreich Ungarn. Obwohl dieses Thema häufig untersucht wurde, liegen kaum Ergebnisse vor, die eine chronologisch und räumlich geordnete Vorstellung über diese, mehr als ein Jahrhundert andauernde, Entwicklung geben. Deshalb bestand von Beginn der Arbeit an die Motivation, die historischen Abläufe anhand der verfügbaren Quellen, die sozusagen die Basis der Arbeit bilden, detailliert aufzuarbeiten. Ein weiteres Ziel war es, die räumlichen Aussagen der zeitnahen Quellen zu untersuchen. Neben dieser Hermeneutik wurde als weitere Methode die zeichnerische und maßstäblich genaue Darstellung gewählt. Dabei sollten auch besondere Geschehnisse, wie die Entstehung der Ungarnmark mit ihren Merkmalen und Auswirkungen auf den Grenzraum und dessen Besiedlung, überprüft werden.
Durch die Verknüpfung der Reichsgeschichte mit den die Örtlichkeiten an der Grenze beschreibenden Quellen (Urbare) und Ortsnamenlisten ergaben sich neue Erkenntnisse in der Rekonstruktion der Besiedlungsvorgänge. Ebenso wurden kritische Stellen im Grenzverlauf sichtbar gemacht. Weitere Ergebnisse brachten die Analyse der historischen Grenzbeschreibungen. Gerade in der Darstellung des Freisinger Marchfeldbesitzes zeigte es sich, dass die Grenze von 1030, die nach der schweren Niederlage des Reichsheeres mit Gebietsabtretungen an Ungarn verbunden war, den Besitz Freisings zweiteilte, wobei der östliche Teil an Ungarn fiel. Heinrich III. gewann das Land 1043 zurück und gründete darauf die sogenannte Ungarnmark. Die Reichsgrenze von 1030 wurde ab 1043 die interne Grenze zur Babenbergermark. Die Ungarnmark entwickelte sich zu einem eigenen Rechtsbezirk mit einem geistlichen Zentrum. Der östliche Freisinger Besitz verblieb in der Ungarnmark. Mit diesen neuen Erkenntnissen sieht man, dass die Urbare bislang falsch gedeutet wurden. Eine korrekte Darstellung war vonnöten. Während des Investiturstreits erreichten die Babenberger eine weitreichende Selbstständigkeit. Leopold II. und sein Sohn integrierten die Ungarnmark in den eigenen Herrschaftsbereich, wobei deutliche Besitzverschiebungen zu seinem Vorteil und zum Nutzen des Passauer Bistums anhand der Urbare in der Arbeit sichtbar gemacht werden.