Die vorliegende Diplomarbeit widmet sich den im Schuljahr 2018/19 in Österreich eingeführten Deutschförderklassen und untersucht die Auswirkungen der separaten Beschulung. Zu diesem Zweck wurden insgesamt acht Interviews mit verschiedenen Akteurinnen an drei Wiener Volksschulen geführt. Es hat sich gezeigt, dass die Rahmenbedingungen an den Schulen voneinander abweichen sowie die Umsetzung der Fördermaßnahme sehr unterschiedlich ausgefallen ist und die Separation zum Teil umgangen wurde.
Die Ergebnisse dieser qualitativen Untersuchung legen dar, dass die Einführung der Deutschförderklassen für die Lehrpersonen mit vielen Herausforderungen und Einschränkungen verbunden war. Für die SchülerInnen stellte sich die Gesamtsituation teilweise als starke Belastung dar. Insgesamt erwies sich das Konzept auf Grund des hohen separaten Stundenausmaßes und der unzureichenden Ressourcen als undurchführbar.
Resümierend kann der Schluss gezogen werden, dass sich das Konzept der Deutschförderklassen nicht mit dem Anspruch der Chancengerechtigkeit vereinen lässt.
Die vorliegende Diplomarbeit widmet sich den im Schuljahr 2018/19 in Österreich eingeführten Deutschförderklassen und untersucht die Auswirkungen der separaten Beschulung. Zu diesem Zweck wurden insgesamt acht Interviews mit verschiedenen Akteurinnen an drei Wiener Volksschulen geführt. Es hat sich gezeigt, dass die Rahmenbedingungen an den Schulen voneinander abweichen sowie die Umsetzung der Fördermaßnahme sehr unterschiedlich ausgefallen ist und die Separation zum Teil umgangen wurde.
Die Ergebnisse dieser qualitativen Untersuchung legen dar, dass die Einführung der Deutschförderklassen für die Lehrpersonen mit vielen Herausforderungen und Einschränkungen verbunden war. Für die SchülerInnen stellte sich die Gesamtsituation teilweise als starke Belastung dar. Insgesamt erwies sich das Konzept auf Grund des hohen separaten Stundenausmaßes und der unzureichenden Ressourcen als undurchführbar.
Resümierend kann der Schluss gezogen werden, dass sich das Konzept der Deutschförderklassen nicht mit dem Anspruch der Chancengerechtigkeit vereinen lässt.