Abstract (deu)
Da die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) – wie die meisten anderen internationalen Organisationen (IO’s) – vor den nationalstaatlichen Gerichten Immunität genießt und dort folglich nicht geklagt werden kann, hat sie ihr eigenes internes Rechtsschutzsystem zur Streitbeilegung zwischen sich und ihren Amtsträgern eingerichtet. Obwohl ein solcher Streitbeilegungsmechanismus in solchen
Organisationen besteht, wird der Rechtsschutz auf institutioneller Ebene großen Teilen der internationalen Zivilangestellten verweigert. Diese haben bei internen Streitigkeiten keinen Zugang zu Rechtsschutz, und dort wo Zugang besteht, wird er Angestellten der IO’s nicht gewährt, wodurch ihnen ihre grundlegendsten Rechte auf ein rechtmäßiges Verfahren, wie es in den verschiedenen Menschenrechtsverträgen verankert ist, vorenthalten wird. In den letzten zwei Jahrzehnten wird der fehlenden Rechtsstaatlichkeit in den bekanntesten internen Rechtssystemen der IOs, insbesondere dem System der Vereinten Nationen (UNO) vor der Reform, von einem unabhängigen Gremium speziell ernannter Experten zunehmend Aufmerksamkeit geschenkt. Dieses „Redesign Panel on the United Nations System of Administration of Justice“ (das so genannte Redesign Panel), veranlasste einen wichtigen Folgeprozess, der zu einer umfassenden Reform führte. Entscheidend dafür ist die Beurteilung auf Grundlage der Einhaltung der Streitbeilegungsmechanismen anderer Organisationen, die bisher nicht mit der gleichen Genauigkeit wie die UNO geprüft wurden. Diese Arbeit befasst sich mit einer detaillierten Analyse der Funktionsweise und der Mängel der internen Streitbeilegungsverfahren der OSZE, wobei die Erkenntnisse und Empfehlungen des Redesign-Panels als wichtigster vergleichender Schwerpunkt herangezogen werden. Sie kommt zu dem Schluss, dass es erhebliche Rechtsschutzdefizite für ihre Beamten gibt und dass, wenn ein faires Verfahren gewährleistet werden soll, bedeutende strukturelle Reformen ihres Regulierungssystems erforderlich sind.