Abstract (deu)
Die Dissertation analisiert, ob Ombudsinstitutionen für die Rolle der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (National Human Rights Institutions; NHRIs) geeignet sind. Es wird behauptet, dass Ombudsinstitutionen, die kürzlich als NHRI akkreditiert wurden, Schwierigkeiten haben, ihre traditionelle Rolle als Ombudsmann (Umgang mit individuellen Beschwerden) und ihre neue erweiterte Rolle als NHRI (Förderung der Menschenrechte) in Einklang zu bringen. Es wird davon ausgegangen, dass die Art und der ursprüngliche Auftrag der Ombudsinstitutionen – insbesondere derjenigen in der mittel- und osteuropäischen Region – es ihnen schwer machen, als NHRI effektiv zu arbeiten. Gleichzeitig gibt es weltweit Ombudsinstitutionen – insbesondere in Lateinamerika, aber auch in Osteuropa –, die im Rahmen ihres umfassenden Menschenrechtsmandats effizient arbeiten. Die Hauptforschungsfrage ist daher, wie reaktive Ombudsinstitutionen zu proaktiven nationalen Menschenrechtsinstitutionen werden können. Um die obigen Hypothesen zu testen und die Forschungsfrage zu beantworten, werden zwei Arten von Analysen durchgeführt. Zunächst werden die Stärken, Schwächen, Chancen und Bedrohungen (strengths, weaknesses, opportunities, threats; SWOT) der Ombudsinstitutionen im Allgemeinen untersucht. Diese SWOT-Analyse zeigt die üblichen Mängel und Stärken der Ombudsinstitutionen als NHRIs auf. Dann wird die Analyse praktischer und vergleichender. Die Dissertation analysiert NHRIs in drei geografischen Regionen: in Mittel- und Osteuropa, in den nordischen Ländern und in Lateinamerika. Die Einrichtung der österreichischen Volksanwaltschaft, des ungarischen Beauftragten für Grundrechte, des polnischen Beauftragten für Menschenrechte, des schwedischen Gleichstellungsbeauftragten, des norwegischen Parlamentsbeauftragten für öffentliche Verwaltung, sowie des paraguayischen und uruguayischen Ombudsinstitutionen werden vorgestellt. Anhand dieser Länderbeispiele sucht die Dissertation nach der Antwort auf die Frage, ob ein Modell besser als das andere und besser für die Rolle der NHRI geeignet ist. Das Gesamtziel besteht darin, die Merkmale herauszustellen, die eine reaktive Ombudsinstitution zu einer proaktiven nationalen Menschenrechtsinstitution machen.