Die digitale Revolution hat eine starke Auswirkung auf urheberrechtsintensive Branchen gehabt. Die Leichtigkeit, mit der die Informationen von Rechteinhabern aus ihren Werken entfernt und Inhalte im Online-Umfeld verbreitet werden können, trägt zu den Schwierigkeiten bei, denen sich Rechteinhaber gegenüber gestellt sehen, wenn sie ihre Rechte effektiv lizenzieren und eine Vergütung für die Online-Verbreitung ihrer Werke erhalten wollen. Diese Entwicklung ist vermeintlich zu einer Bedrohung für die zukünftige Produktion kreativer Inhalte geworden.
Während einige Studien das erhebliche Wachstumspotential von Urheberrechtsindustrien belegen, ist das Entstehen einer zunehmenden Wertekluft unbestreitbar. Da Online-Plattformen infolge der massenhaften Digitalisierung mehr Einnahmen erzielen, entschied die Europäische Kommission, dass der richtige Schritt nach vorn darin bestünde, die Position der Rechteinhaber zu verbessern, indem denjenigen zusätzliche Lasten aufgebürdet würden, die diesen Erfolg ermöglicht hatten. Die Europäische Kommission führte die Urheberrechtsrichtlinie für den digitalen Binnenmarkt in der Hoffnung ein, dass sowohl Verbraucher als auch Urheber den größtmöglichen Nutzen aus der digitalen Welt schöpfen können. Die Einführung der Artikel 15 und 17 könnte jedoch etwas ganz anderes bewirken.
Wie der französische Versuch der Umsetzung von Artikel 15 in die nationale Gesetzgebung zeigt, ist es unwahrscheinlich, dass das Recht der Presseverleger wirksam sein wird. Stattdessen könnte es unbeabsichtigte Folgen für kleinere Presseverleger und Verbraucher haben, indem es ihre Marktpräsenz und die auf dem Markt verfügbaren Angebote einschränkt. Es ist zudem wahrscheinlich, dass ein negativer Effekt auf den Pressepluralismus und Innovationen entstehen könnte.
Obwohl Artikel 17 seit dem ursprünglichen Vorschlag erheblich verbessert wurde, zeigen die Schwierigkeiten, mit denen sich Presseverleger beim Abschluss einer zufriedenstellenden Lizenz mit Google in Frankreich konfrontiert sahen, dass eine neue Lizenzverpflichtung nicht immer zu höheren Einnahmen für den Ersteller von Inhalten führen wird. Das Fehlen klarer, daraus resultierender Vorteile, die mit dieser Bestimmung erreicht werden sollen, ist möglicherweise nicht die chaotische Zerrüttung wert, die sie in ihrem Gefolge hinterlassen könnte.
Anstatt den Markt zu stören, um den Strukturen der Vergangenheit zu ähneln, muss die Europäische Union die neue digitalisierte Welt erschließen. Sie sollte sich um progressive Lösungen bemühen, die mit dem eigentlichen Ziel der Urheberrechtsrichtlinie für den digitalen Binnenmarkt übereinstimmen: die Verbesserung der Möglichkeiten für Verbraucher und Schöpfer die größtmöglichen Vorteile der digitalen Welt auszunutzen. Möglicherweise wäre es dann wahrscheinlicher, den versprochenen Auftrieb für die Kreativwirtschaft zu liefern.
The digital revolution has had a strong impact on copyright-intensive industries. The ease of removing rightholders’ information from their works and distributing content in the online environment contributes to the difficulties faced by rightholders seeking to effectively license their rights and obtain remuneration for the online distribution of their works. This has allegedly become a threat to the future production of creative content.
While some studies demonstrate that within the copyright industries the sky is rising rather than falling, the emergence of a growing value gap is indisputable. With online platforms gaining more revenue as a result of digitalisation en masse, the European Commission decided that the right step forward is to improve the position of rightholders by placing additional burdens on those that allowed them to thrive. The European Commission introduced the Digital Single Market Copyright Directive with a hope of ensuring that consumers and creators can make the most of the digital world. However, the introduction of Articles 15 and 17 might achieve something quite the opposite.
As demonstrated by the French attempt of implementing Article 15 into its national legislation, the press publishers’ right is unlikely to be effective. Instead, it might have inadvertent consequences for smaller press publishers and consumers by limiting their market exposure and the available choices on the market. It is also likely to have an overall negative effect on press pluralism and innovation.
While Article 17 has been significantly improved since the initial proposal, the difficulties faced by press publishers in concluding a satisfactory license with Google in France, demonstrate that a new licensing obligation will not always culminate in increased revenues for the content creator. The lack of clear resultant benefits that this provision seeks to achieve might not be worth the chaotic disruption it could leave in its wake.
Instead of disrupting the market to resemble the structures of the past, the European Union needs to embrace the new digitalised world. It should seek progressive solutions that would align with the actual objective of the Digital Single Market Copyright Directive: the enhancement of the ability for consumers and creators to make the most of this digital world. Perhaps then, it would be more likely to deliver the promised boost to the creative industries.
Die digitale Revolution hat eine starke Auswirkung auf urheberrechtsintensive Branchen gehabt. Die Leichtigkeit, mit der die Informationen von Rechteinhabern aus ihren Werken entfernt und Inhalte im Online-Umfeld verbreitet werden können, trägt zu den Schwierigkeiten bei, denen sich Rechteinhaber gegenüber gestellt sehen, wenn sie ihre Rechte effektiv lizenzieren und eine Vergütung für die Online-Verbreitung ihrer Werke erhalten wollen. Diese Entwicklung ist vermeintlich zu einer Bedrohung für die zukünftige Produktion kreativer Inhalte geworden.
Während einige Studien das erhebliche Wachstumspotential von Urheberrechtsindustrien belegen, ist das Entstehen einer zunehmenden Wertekluft unbestreitbar. Da Online-Plattformen infolge der massenhaften Digitalisierung mehr Einnahmen erzielen, entschied die Europäische Kommission, dass der richtige Schritt nach vorn darin bestünde, die Position der Rechteinhaber zu verbessern, indem denjenigen zusätzliche Lasten aufgebürdet würden, die diesen Erfolg ermöglicht hatten. Die Europäische Kommission führte die Urheberrechtsrichtlinie für den digitalen Binnenmarkt in der Hoffnung ein, dass sowohl Verbraucher als auch Urheber den größtmöglichen Nutzen aus der digitalen Welt schöpfen können. Die Einführung der Artikel 15 und 17 könnte jedoch etwas ganz anderes bewirken.
Wie der französische Versuch der Umsetzung von Artikel 15 in die nationale Gesetzgebung zeigt, ist es unwahrscheinlich, dass das Recht der Presseverleger wirksam sein wird. Stattdessen könnte es unbeabsichtigte Folgen für kleinere Presseverleger und Verbraucher haben, indem es ihre Marktpräsenz und die auf dem Markt verfügbaren Angebote einschränkt. Es ist zudem wahrscheinlich, dass ein negativer Effekt auf den Pressepluralismus und Innovationen entstehen könnte.
Obwohl Artikel 17 seit dem ursprünglichen Vorschlag erheblich verbessert wurde, zeigen die Schwierigkeiten, mit denen sich Presseverleger beim Abschluss einer zufriedenstellenden Lizenz mit Google in Frankreich konfrontiert sahen, dass eine neue Lizenzverpflichtung nicht immer zu höheren Einnahmen für den Ersteller von Inhalten führen wird. Das Fehlen klarer, daraus resultierender Vorteile, die mit dieser Bestimmung erreicht werden sollen, ist möglicherweise nicht die chaotische Zerrüttung wert, die sie in ihrem Gefolge hinterlassen könnte.
Anstatt den Markt zu stören, um den Strukturen der Vergangenheit zu ähneln, muss die Europäische Union die neue digitalisierte Welt erschließen. Sie sollte sich um progressive Lösungen bemühen, die mit dem eigentlichen Ziel der Urheberrechtsrichtlinie für den digitalen Binnenmarkt übereinstimmen: die Verbesserung der Möglichkeiten für Verbraucher und Schöpfer die größtmöglichen Vorteile der digitalen Welt auszunutzen. Möglicherweise wäre es dann wahrscheinlicher, den versprochenen Auftrieb für die Kreativwirtschaft zu liefern.
The digital revolution has had a strong impact on copyright-intensive industries. The ease of removing rightholders’ information from their works and distributing content in the online environment contributes to the difficulties faced by rightholders seeking to effectively license their rights and obtain remuneration for the online distribution of their works. This has allegedly become a threat to the future production of creative content.
While some studies demonstrate that within the copyright industries the sky is rising rather than falling, the emergence of a growing value gap is indisputable. With online platforms gaining more revenue as a result of digitalisation en masse, the European Commission decided that the right step forward is to improve the position of rightholders by placing additional burdens on those that allowed them to thrive. The European Commission introduced the Digital Single Market Copyright Directive with a hope of ensuring that consumers and creators can make the most of the digital world. However, the introduction of Articles 15 and 17 might achieve something quite the opposite.
As demonstrated by the French attempt of implementing Article 15 into its national legislation, the press publishers’ right is unlikely to be effective. Instead, it might have inadvertent consequences for smaller press publishers and consumers by limiting their market exposure and the available choices on the market. It is also likely to have an overall negative effect on press pluralism and innovation.
While Article 17 has been significantly improved since the initial proposal, the difficulties faced by press publishers in concluding a satisfactory license with Google in France, demonstrate that a new licensing obligation will not always culminate in increased revenues for the content creator. The lack of clear resultant benefits that this provision seeks to achieve might not be worth the chaotic disruption it could leave in its wake.
Instead of disrupting the market to resemble the structures of the past, the European Union needs to embrace the new digitalised world. It should seek progressive solutions that would align with the actual objective of the Digital Single Market Copyright Directive: the enhancement of the ability for consumers and creators to make the most of this digital world. Perhaps then, it would be more likely to deliver the promised boost to the creative industries.