In der vorliegenden Arbeit wird die unternehmensrechtliche und steuerrechtliche Bilanzierung der Anteile an Personengesellschaften behandelt. Im Vordergrund steht eine langfristige Beteiligung einer Kapitalgesellschaft an einer Personengesellschaft, wie es in der Konstellation der GmbH & Co KG vorkommt. Es werden zwei Methoden, die Zuflussmethode und Spiegelbildmethode für die unternehmensrechtliche und steuerrechtliche Bilanzierung gegenüber-gestellt.
Im Rahmen der Arbeit werden die Unterschiede in der Bilanzierung systematisch anhand des Lebenszyklus der Anteile aufgearbeitet. Die unternehmensrechtliche und steuerrechtliche Bilanzierung wird jeweils zum Zeitpunkt des Erwerbs, für die Folgebewertung und zum Zeit-punkt der Veräußerung erläutert, die zentralen Unterschiede herausgearbeitet und die sich daraus ergebenden Problemstellungen analysiert. Zum besseren Verständnis wurde an jedes der drei Kapitel ein Fallbeispiel mit den Buchungsvarianten für die Zufluss- und Spiegelbildmethode angehängt. Basierend auf der Analyse werden in einem letzten Schritt mögliche Ansätze zur Vereinheitlichung der Methoden im Unternehmensrecht und Steuerrecht an Hand der den Regelungsbereichen zu Grunde gelegten Prinzipien argumentiert.
Es zeigt sich eine erhebliche Diskrepanz zwischen der unternehmensrechtlichen und steuer-rechtlichen Bilanzierung. Aufgrund des Durchgriffsprinzips bei Personengesellschaften hat die steuerrechtliche Bilanzierung zwingend nach der Spiegelbildmethode zu erfolgen. Diese Methode ist für die Unternehmensbilanz nur bedingt geeignet. Um den Prinzipien des UGB zu entsprechen (Anschaffungskostenprinzip, Niederstwertprinzip etc), kommt daher vielfach die Zuflussmethode zum Einsatz. Durch diese Vorgehensweise kommt es va im Rahmen der Folgebewertung zu Unterschieden beim Zeitpunkt der Erfassung von laufenden Gewinnen und Verlusten und bei der Höhe der Buchwerte der Anteile. Eine Vereinheitlichung der Methoden im Sinne einer Einheitsbilanz scheint derzeit noch in weiter Ferne. Die unterschiedliche Systematik und Zielsetzung im Unternehmens- und Steuerrecht stehen einer einheitlichen Bilanzierung entgegen und zeigen sich insbesondere in der Behandlung der Anteile an Personengesellschaften.
In der vorliegenden Arbeit wird die unternehmensrechtliche und steuerrechtliche Bilanzierung der Anteile an Personengesellschaften behandelt. Im Vordergrund steht eine langfristige Beteiligung einer Kapitalgesellschaft an einer Personengesellschaft, wie es in der Konstellation der GmbH & Co KG vorkommt. Es werden zwei Methoden, die Zuflussmethode und Spiegelbildmethode für die unternehmensrechtliche und steuerrechtliche Bilanzierung gegenüber-gestellt.
Im Rahmen der Arbeit werden die Unterschiede in der Bilanzierung systematisch anhand des Lebenszyklus der Anteile aufgearbeitet. Die unternehmensrechtliche und steuerrechtliche Bilanzierung wird jeweils zum Zeitpunkt des Erwerbs, für die Folgebewertung und zum Zeit-punkt der Veräußerung erläutert, die zentralen Unterschiede herausgearbeitet und die sich daraus ergebenden Problemstellungen analysiert. Zum besseren Verständnis wurde an jedes der drei Kapitel ein Fallbeispiel mit den Buchungsvarianten für die Zufluss- und Spiegelbildmethode angehängt. Basierend auf der Analyse werden in einem letzten Schritt mögliche Ansätze zur Vereinheitlichung der Methoden im Unternehmensrecht und Steuerrecht an Hand der den Regelungsbereichen zu Grunde gelegten Prinzipien argumentiert.
Es zeigt sich eine erhebliche Diskrepanz zwischen der unternehmensrechtlichen und steuer-rechtlichen Bilanzierung. Aufgrund des Durchgriffsprinzips bei Personengesellschaften hat die steuerrechtliche Bilanzierung zwingend nach der Spiegelbildmethode zu erfolgen. Diese Methode ist für die Unternehmensbilanz nur bedingt geeignet. Um den Prinzipien des UGB zu entsprechen (Anschaffungskostenprinzip, Niederstwertprinzip etc), kommt daher vielfach die Zuflussmethode zum Einsatz. Durch diese Vorgehensweise kommt es va im Rahmen der Folgebewertung zu Unterschieden beim Zeitpunkt der Erfassung von laufenden Gewinnen und Verlusten und bei der Höhe der Buchwerte der Anteile. Eine Vereinheitlichung der Methoden im Sinne einer Einheitsbilanz scheint derzeit noch in weiter Ferne. Die unterschiedliche Systematik und Zielsetzung im Unternehmens- und Steuerrecht stehen einer einheitlichen Bilanzierung entgegen und zeigen sich insbesondere in der Behandlung der Anteile an Personengesellschaften.