Abstract (deu)
Angesichts der massiven Einschränkungen durch COVID-19 stellt sich für betroffene Gewerbetreibende die Frage, ob der entsprechende Bestandzins für das (teilweise) unbrauchbare Bestandobjekt zurecht verlangt werden darf. Im Ergebnis deutet vieles darauf hin, dass einige Branchen Anspruch auf Bestandzinsminderung haben.