Abstract (deu)
In der vorliegenden Abhandlung mit dem Titel „Der Krieg im Cyberspace und seine normativen Grundlagen“, wird ein Blick auf den Krieg und seinen neuesten Spross, den Cyberwar geworfen. Kriege sind die ultimative Einsatzform der bewaffneten Staatsgewalt. In der realen Welt lässt sich, neben vielen anderen Mitwirkenden das Militär als Hauptakteur, ausmachen. Im Cyberspace, als einem Raum, in dem sich Vieles der Wahrnehmbarkeit entzieht, unter anderem auch die Austragung bewaffneter Virtueller Kriege, ist die Frage nach dem Hauptakteur im Konflikt nicht so offensichtlich beantwortbar. Die Dissertation geht dieser Frage nach und analysiert, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um eine Attacke im Cyberspace als Krieg zu klassifizieren. Darauf aufbauend wird die Schwelle für den Übergang der Führungsverantwortung bei Konflikten im Cyberspace von einem Träger der Staatsgewalt auf den anderen definiert. Die Abhandlung führt dabei vom klassischen Kriegsbegriff mit einer Typologisierung des Krieges über die Auseinandersetzung mit dem Cyberraum und dem Cyberwar selbst hin zu den rechtlichen Normen, die im Cyberspace zur Anwendung kommen, um letztlich aus den Ableitungen heraus die Forschungsfrage „Wann muss das Militär die Führungsverantwortung bei Angriffen im und aus dem Cyberspace übernehmen?“ zu beantworten. Der Schlüssel zur Antwort liegt in der Betrachtungsweise des virtuellen Raumes. Die Definition von innen und außen, bezogen auf die Souveränität des Staates, ist nicht mehr territorial, sondern systemisch und funktional zu fassen. Angriffe auf die souveränitätsrelevanten Systeme des Staates sind zum einen immer Angriffe von außen, und zum anderen sind diese immer darauf ausgerichtet, die Handlungsunfähigkeit des Gemeinwesens herbeizuführen. Dies führt zur Auflösung des Ordnungsrahmens und bedingt daher die Führungsverantwortung des Militärs. Vorbedingung für die Festlegung der Führungsverantwortung ist die Festlegung einer Schwelle, basierend auf einer Kategorisierung der souveränitätsrelevanten Systeme eines Gemeinwesens. Damit lässt sich der Übergang der Führungsverantwortung definieren.