Abstract (deu)
Die vorliegende Dissertation beschäftigt sich mit „Bad Banks“ in Österreich und gliedert sich, ihrem Titel entsprechend, im Wesentlichen in zwei Teile.
Da es sich um die erste umfangreiche, rechtswissenschaftliche Aufarbeitung dieses Themas aus dem Blickwinkel des österreichischen Rechts handelt, wird im ersten Teil dieser Arbeit zunächst auf die Frage eingegangen, was „Bad Banks“ eigentlich sind und der Begriff in einen breiteren Kontext gesetzt. Nachdem Wesensmerkmale für „Bad Banks“ erarbeitet wurden, werden „Bad Banks“-Konzepte im österreichischen Recht herausgearbeitet und analysiert. Im Zuge dessen erfolgt insbesondere eine Analyse der rechtlichen Entstehung von „Bad Banks“ und eine Gegenüberstellung bestehender finanzmarktrechtliche Konzepte des österreichischen Rechts, wie etwa Kreditinstituten oder Wertpapierfirmen. Schließlich erfolgt auch eine Abgrenzung zu vergleichbaren Rechtsinstituten, die – nach der in dieser Arbeit vorliegenden Definition – keine „Bad Banks“ sind und es werden die herausgearbeiteten „Bad Banks“-Modelle miteinander verglichen und kategorisiert.
Der zweite Teil der Arbeit fußt auf den Erkenntnissen des ersten Teils, indem die dort gewonnenen Erkenntnisse zu den Eigenschaften der österreichischen „Bad Banks“ herangezogen werden, um den Rechtsrahmen für „Bad Banks“ abzustecken. Es wird ersichtlich, dass unterschiedlichste Regelungen – sei es aus dem Bereich des allgemeinen Zivilrechts, dem Finanzmarktaufsichtsrecht, dem Insolvenz- oder Abgabenrecht – die bestehenden „Bad Banks-Konzepte nicht hinreichend berücksichtigen und ihre Relevanz und Anwendbarkeit für „Bad Banks“ fraglich ist. Im zweiten Teil soll durch systematische Analyse dieser Fragestellungen ein Problembewusstsein für die rechtliche Behandlung von „Bad Banks“ im österreichischen Recht geschaffen werden und Lösungsvorschläge erarbeitet werden, die nicht nur für die konkret behandelten Fragestellungen, sondern darüber hinaus als Ansatzpunkt für die systematische Erarbeitung des Rechtsrahmens für „Bad Banks“ herangezogen werden können.