You are here: University of Vienna PHAIDRA Detail o:1397336
Title (deu)
Zwangssterilisationen am Erbgesundheitsgericht Wien (1940–1945)
eine soziologische Analyse ärztlicher Entscheidungs- und Handlungsspielräume
Parallel title (eng)
Coercive sterilizations at the Erbgesundheitsgericht Vienna (1940–1945)
Author
Daniel Gaubinger
Adviser
Christoph Reinprecht
Assessor
Christoph Reinprecht
Abstract (deu)
Zwischen 1940 bis 1945 fanden auf Grundlage des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ (GzVeN) am Erbgesundheitsgericht (EGG) Wien mindestens 1.671 Prozesse statt, in denen über die Zwangssterilisation von als erbkrank kategorisierten Personen entschieden wurde. In 1.223 dieser Fälle wurde eine Zwangssterilisation angeordnet, in 292 abgelehnt. Hinsichtlich der Entscheidung für oder gegen die Anordnung einer Zwangssterilisation kam den beiden ärztlichen Beisitzern die zentrale Rolle zu. Mehr noch, ihnen wurden hierfür innerhalb des GzVeN erhebliche Entscheidungs- und Handlungsspielräume eingeräumt. Wie diese gesetzlich verankert waren und dass zur Diagnostizierung von Erbkrankheiten neben medizinischen Kriterien auch soziale herangezogen wurden, ist aus historischer Perspektive bereits aufgezeigt worden. Daran anschließend wird in der vorliegenden Arbeit aus einer soziologischen Perspektive der Frage nachgegangen, warum ärztliche Beisitzer – trotz bzw. obwohl ihrer Entscheidungs- und Handlungsspielräume – in etwa 80 % der Fälle, in denen eine Entscheidung getroffen wurde, eine Zwangssterilisation anordneten. Zur Beantwortung dieser, werden die systemtheoretischen Konzepte der Motivationsmittel als auch der Generalisierung von Verhaltenserwartungen durch Organisationen dargestellt und analysiert. Hierdurch zeigt sich, dass auf Seiten des EGG Wien bzw. des Reichsministeriums für Inneres bereits bei der Bestellung der Ärzte darauf geachtet wurde, dass diese „auf dem Boden der nationalsozialistischen Weltanschauung“ standen, wobei die Mitgliedschaft in einer NS-Organisation als Indiz fungiert. Überdies wird ersichtlich, dass mit dem GzVeN und besonders dem Gesetzeskommentar von Gütt et al., den ärztlichen Beisitzern „Anhaltspunkte für ihre Entscheidungen und Richtlinien für ihr Handeln“ gegeben und sie sich auch daran orientierten (Gütt et al. 1936: 6). Somit kann aufgezeigt werden, dass wohl Entscheidungs- und Handlungsspielräume bestanden, diese jedoch versucht wurden auf einer organisatorischen, strukturellen und personellen, freiwilligen Ebene, in eine, für die Erb- und Rassenpflege, passende Richtung zu lenken.
Keywords (deu)
NationalsozialismusErbgesundheitsgerichtZwangssterilisationenärztliche BeisitzerEntscheidungsspielräumeHandlungsspielräumeSoziologieMotivationsmittelVerhaltenserwartungenNS-OrganisationOrganisationsmitgliedschaftGesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses
Subject (deu)
Type (deu)
Persistent identifier
https://phaidra.univie.ac.at/o:1397336
rdau:P60550 (deu)
vi, 134 Seiten : Illustrationen, Diagramme
Number of pages
142
Members (1)
Title (deu)
Zwangssterilisationen am Erbgesundheitsgericht Wien (1940–1945)
eine soziologische Analyse ärztlicher Entscheidungs- und Handlungsspielräume
Parallel title (eng)
Coercive sterilizations at the Erbgesundheitsgericht Vienna (1940–1945)
Author
Daniel Gaubinger
Abstract (deu)
Zwischen 1940 bis 1945 fanden auf Grundlage des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ (GzVeN) am Erbgesundheitsgericht (EGG) Wien mindestens 1.671 Prozesse statt, in denen über die Zwangssterilisation von als erbkrank kategorisierten Personen entschieden wurde. In 1.223 dieser Fälle wurde eine Zwangssterilisation angeordnet, in 292 abgelehnt. Hinsichtlich der Entscheidung für oder gegen die Anordnung einer Zwangssterilisation kam den beiden ärztlichen Beisitzern die zentrale Rolle zu. Mehr noch, ihnen wurden hierfür innerhalb des GzVeN erhebliche Entscheidungs- und Handlungsspielräume eingeräumt. Wie diese gesetzlich verankert waren und dass zur Diagnostizierung von Erbkrankheiten neben medizinischen Kriterien auch soziale herangezogen wurden, ist aus historischer Perspektive bereits aufgezeigt worden. Daran anschließend wird in der vorliegenden Arbeit aus einer soziologischen Perspektive der Frage nachgegangen, warum ärztliche Beisitzer – trotz bzw. obwohl ihrer Entscheidungs- und Handlungsspielräume – in etwa 80 % der Fälle, in denen eine Entscheidung getroffen wurde, eine Zwangssterilisation anordneten. Zur Beantwortung dieser, werden die systemtheoretischen Konzepte der Motivationsmittel als auch der Generalisierung von Verhaltenserwartungen durch Organisationen dargestellt und analysiert. Hierdurch zeigt sich, dass auf Seiten des EGG Wien bzw. des Reichsministeriums für Inneres bereits bei der Bestellung der Ärzte darauf geachtet wurde, dass diese „auf dem Boden der nationalsozialistischen Weltanschauung“ standen, wobei die Mitgliedschaft in einer NS-Organisation als Indiz fungiert. Überdies wird ersichtlich, dass mit dem GzVeN und besonders dem Gesetzeskommentar von Gütt et al., den ärztlichen Beisitzern „Anhaltspunkte für ihre Entscheidungen und Richtlinien für ihr Handeln“ gegeben und sie sich auch daran orientierten (Gütt et al. 1936: 6). Somit kann aufgezeigt werden, dass wohl Entscheidungs- und Handlungsspielräume bestanden, diese jedoch versucht wurden auf einer organisatorischen, strukturellen und personellen, freiwilligen Ebene, in eine, für die Erb- und Rassenpflege, passende Richtung zu lenken.
Keywords (deu)
NationalsozialismusErbgesundheitsgerichtZwangssterilisationenärztliche BeisitzerEntscheidungsspielräumeHandlungsspielräumeSoziologieMotivationsmittelVerhaltenserwartungenNS-OrganisationOrganisationsmitgliedschaftGesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses
Subject (deu)
Type (deu)
Persistent identifier
https://phaidra.univie.ac.at/o:1397337
Number of pages
142