Abstract (deu)
Syndikatsverträge sind auf Grund Ihrer Flexibilität und grundsätzlichen Formfreiheit sehr beliebte Instrumente um Gesellschaftern einer GmbH oder Aktionären einer AG einen vor Publizität geschützten Bereich zu schaffen und diesen inhaltlich - innerhalb gewisser Grenzen - frei zu gestalten. In Syndikatsverträgen - auch als schuldrechtliche Nebenabreden bezeichnet - finden sich unterschiedlichste Regelungen, die es den Syndikatspartnern ermöglichen sollen, auf das Schicksal der syndizierten Hauptgesellschaft verstärkten und beständigeren Einfluss zu nehmen, als es ihnen ohne das Syndikat möglich wäre. Die Vereinbarung von Stimmbindungen spielt dabei eine bedeutende Rolle. Auch Regelungen, die in Gesellschaftsvertrag oder Satzung wegen einer Unvereinbarkeit mit gesetzlichen Vorschriften nicht getroffen werden könnten, finden oftmals ihren Platz in Syndikatsverträgen. Für die Rechtssicherheit der betroffenen Syndikatspartner ist es daher wesentlich zu wissen, innerhalb welcher inhaltlichen Grenzen solche schuldrechtlichen Nebenabreden geschlossen werden können. Nicht alles, was sich in der Praxis bisweilen an Klauseln in Syndikatsverträgen findet, ist nämlich auch zulässig. In der Lehre ist dazu schon viel geschrieben worden, in der Judikatur hat sich der OGH bereits oftmals zu Einzelfällen geäußert, ein durchgängiger methodischer Ansatz, der gleichsam einen Bogen über alle inhaltlichen Zulässigkeitsfragen im Zusammenhang mit Syndikatsverträgen spannt ist bisher - soweit ersichtlich - noch nicht erfolgt. Die vorliegende Arbeit versucht deshalb, einen solchen methodischen Ansatz zu finden, an dem einzelne unterschiedliche Bestimmungen aus einem Syndikatsvertrag auf ihre Zulässigkeit überprüft werden können.