You are here: University of Vienna PHAIDRA Detail o:1610936
Title (deu)
Der Staatsbeauftragte und die Zivilverwaltung Mühlviertel
eine für wenige Monate geplante Übergangslösung, die zehn Jahre Bestand hatte
Author
Florian Preinfalk
Adviser
Wolfgang Mueller
Assessor
Wolfgang Mueller
Abstract (deu)
Von Mai bis August 1945 war das Mühlviertel in einen sowjetischen Ostteil und einem ame-rikanischen Westteil gespalten. Die Aufgaben der Landesverwaltung für den sowjetisch be-setzen Ostteil übernahm die Provisorische Niederösterreichische Landesregierung und für den amerikanisch besetzten Westteil die Provisorische Oberösterreichische Landesregie-rung. Die Amerikaner kontrollierten und beeinflussten die Provisorische Oberösterreichi-sche Landesregierung stark. Das Zonenabkommen vom 9. Juli 1945 teilte das gesamte Mühlviertel der sowjetischen Besatzungszone zu. Die Österreicher befürchteten aufgrund der starken Kontrolle und Einflussnahme der Amerikaner auf die Provisorische Oberöster-reichische Landesregierung, dass die Sowjets die Landesregierung nicht für ihren Teil von Oberösterreich anerkennen würden. Für das Mühlviertel bildete sich daher eine gesonderte Landesverwaltung. Johann Blöchl ein Bauer aus Lasberg bei Freistadt und ehemaliger Land-tags- und Nationalratsabgeordneter, übernahm den Vorsitz dieser Landesverwaltung. Die Provisorische Staatsregierung Österreichs ernannte Blöchl am 7. August mit einem Gesetz zum Staatsbeauftragten für das Mühlviertel. Der Staatsbeauftragte hatte im Namen des Lan-deshauptmannes und in dessen Auftrag so lange seine Aufgaben zu erfüllen, bis das Mühl-viertel wieder unter die Verwaltung der Oberösterreichischen Landesregierung zurückfällt. Der Staatsbeauftragte hatte das Recht, auf Vorschlag der zugelassenen Parteien (ÖVP, SPÖ und KPÖ) Beisitzer zu ernennen. Der Staatsbeauftragte, die Beisitzer und Beamte bildeten die Zivilverwaltung Mühlviertel. Versuche, die Verwaltung Oberösterreichs zu vereinheitli-chen, scheiterten bereits 1946 am Verbot der Sowjetunion. Die Zivilverwaltung Mühlviertel blieb in ihrer ursprünglichen Form aufrecht, wurde aber eng an die Oberösterreichische Lan-desregierung angebunden und durch Umstrukturierung und der Übertragung von Aufgaben stark verkleinert. Erst als Österreich durch die Unterzeichnung des Staatsvertrages am 15. Mai 1955 die volle Souveränität erlangte, war es möglich die Zivilverwaltung Mühlviertel aufzulösen.
Keywords (deu)
ZivilverwaltungMühlviertel
Type (deu)
Persistent identifier
https://phaidra.univie.ac.at/o:1610936
rdau:P60550 (deu)
93 Seiten : Illustrationen
Number of pages
94
Members (1)
Title (deu)
Der Staatsbeauftragte und die Zivilverwaltung Mühlviertel
eine für wenige Monate geplante Übergangslösung, die zehn Jahre Bestand hatte
Author
Florian Preinfalk
Abstract (deu)
Von Mai bis August 1945 war das Mühlviertel in einen sowjetischen Ostteil und einem ame-rikanischen Westteil gespalten. Die Aufgaben der Landesverwaltung für den sowjetisch be-setzen Ostteil übernahm die Provisorische Niederösterreichische Landesregierung und für den amerikanisch besetzten Westteil die Provisorische Oberösterreichische Landesregie-rung. Die Amerikaner kontrollierten und beeinflussten die Provisorische Oberösterreichi-sche Landesregierung stark. Das Zonenabkommen vom 9. Juli 1945 teilte das gesamte Mühlviertel der sowjetischen Besatzungszone zu. Die Österreicher befürchteten aufgrund der starken Kontrolle und Einflussnahme der Amerikaner auf die Provisorische Oberöster-reichische Landesregierung, dass die Sowjets die Landesregierung nicht für ihren Teil von Oberösterreich anerkennen würden. Für das Mühlviertel bildete sich daher eine gesonderte Landesverwaltung. Johann Blöchl ein Bauer aus Lasberg bei Freistadt und ehemaliger Land-tags- und Nationalratsabgeordneter, übernahm den Vorsitz dieser Landesverwaltung. Die Provisorische Staatsregierung Österreichs ernannte Blöchl am 7. August mit einem Gesetz zum Staatsbeauftragten für das Mühlviertel. Der Staatsbeauftragte hatte im Namen des Lan-deshauptmannes und in dessen Auftrag so lange seine Aufgaben zu erfüllen, bis das Mühl-viertel wieder unter die Verwaltung der Oberösterreichischen Landesregierung zurückfällt. Der Staatsbeauftragte hatte das Recht, auf Vorschlag der zugelassenen Parteien (ÖVP, SPÖ und KPÖ) Beisitzer zu ernennen. Der Staatsbeauftragte, die Beisitzer und Beamte bildeten die Zivilverwaltung Mühlviertel. Versuche, die Verwaltung Oberösterreichs zu vereinheitli-chen, scheiterten bereits 1946 am Verbot der Sowjetunion. Die Zivilverwaltung Mühlviertel blieb in ihrer ursprünglichen Form aufrecht, wurde aber eng an die Oberösterreichische Lan-desregierung angebunden und durch Umstrukturierung und der Übertragung von Aufgaben stark verkleinert. Erst als Österreich durch die Unterzeichnung des Staatsvertrages am 15. Mai 1955 die volle Souveränität erlangte, war es möglich die Zivilverwaltung Mühlviertel aufzulösen.
Keywords (deu)
ZivilverwaltungMühlviertel
Type (deu)
Persistent identifier
https://phaidra.univie.ac.at/o:1616659
Number of pages
94