Abstract (deu)
Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, zu beantworten, ob algorithmische Entscheidungshilfen in der staatlichen Arbeitsvermittlung diskriminierend auf Frauen wirken können. Der Untersu- chungsgegenstand ist dabei das AMS-Arbeitsmarktchancen-Assistenzsystem. Es wird dazu folgende Forschungsfrage gestellt: „Hat die Anwendung des Arbeitsmarktchancen-Assistenz- systems (AMAS) diskriminierende Auswirkungen auf Frauen in der Beratungspraxis?“ Um die Forschungsfrage zu beantworten, wurden Expert_inneninterviews nach Meuser/Nagel (1991) mit AMS-Berater_innen durchgeführt und ausgewertet. Die Auswertung zeigt, dass AMAS bestehende Diskriminierungen von Frauen am Arbeitsmarkt in einigen Bereichen reproduziert und festigt. Es kann aber auch vor Diskriminierung schützen, weil es einen Verlust von individuellen Beratungsmöglichkeiten mit sich bringt. Dieser Verlust kann in der Beratung vor Willkür und unfairer Behandlung durch Berater_innen schützen. Der Verlust von individuellen Beratungsmöglichkeiten kann aber auch Diskriminierungen festigen, weil sie bei Frauen zu Ungleichbehandlung und längerer Arbeitslosigkeit führen können.