Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem aktuellen Phänomen der maschinell generierten Bilder. Meist durch Neuronale Netze trainierte Modelle liegen einem Programmablauf zugrunde, der schlussendlich ein Bild auf Basis gelernter Muster ausgibt und für Dritte wahrnehmbar macht. Das menschliche Zutun tritt dabei immer weiter in den Hintergrund. Dadurch stellt sich die Frage, wer Urheber bzw. Urheberin an solcherart generierter Bilder sein kann. Zwar kommt neben dem Entwickler bzw. der Entwicklerin des Programms auch die ausgebende Maschine selbst als Schöpferin in Betracht, doch scheint einem Urheberrecht der Maschine der anthropozentristische Ansatz des österreichischen und deutschen Urheberrechts entgegenzustehen, wonach jedenfalls nur ein Mensch Urheber bzw. Urheberin sein kann. Anhand konkreter Beispiele wird die Generierung von Bildern in die einzelnen Schritte zerlegt. Dadurch soll einerseits der tatsächliche Schöpfungsakt identifiziert, andererseits auch die in Frage kommenden Urheber bzw. Urheberinnen in der ganzen Schöpfungskette ausgemacht werden. Mit einem historischen Abriss der Entwicklung des Werkbegriffes sowie der Entstehungsgeschichte der Künstlichen Intelligenz macht sich diese Arbeit auf die Suche nach der möglichen Urheber bzw. Urheberinnen an maschinell generierten Erzeugnissen und untersucht einen weitergehenden Schutz- und Regelungsbedarf solcherart erstellter Bilder.
Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem aktuellen Phänomen der maschinell generierten Bilder. Meist durch Neuronale Netze trainierte Modelle liegen einem Programmablauf zugrunde, der schlussendlich ein Bild auf Basis gelernter Muster ausgibt und für Dritte wahrnehmbar macht. Das menschliche Zutun tritt dabei immer weiter in den Hintergrund. Dadurch stellt sich die Frage, wer Urheber bzw. Urheberin an solcherart generierter Bilder sein kann. Zwar kommt neben dem Entwickler bzw. der Entwicklerin des Programms auch die ausgebende Maschine selbst als Schöpferin in Betracht, doch scheint einem Urheberrecht der Maschine der anthropozentristische Ansatz des österreichischen und deutschen Urheberrechts entgegenzustehen, wonach jedenfalls nur ein Mensch Urheber bzw. Urheberin sein kann. Anhand konkreter Beispiele wird die Generierung von Bildern in die einzelnen Schritte zerlegt. Dadurch soll einerseits der tatsächliche Schöpfungsakt identifiziert, andererseits auch die in Frage kommenden Urheber bzw. Urheberinnen in der ganzen Schöpfungskette ausgemacht werden. Mit einem historischen Abriss der Entwicklung des Werkbegriffes sowie der Entstehungsgeschichte der Künstlichen Intelligenz macht sich diese Arbeit auf die Suche nach der möglichen Urheber bzw. Urheberinnen an maschinell generierten Erzeugnissen und untersucht einen weitergehenden Schutz- und Regelungsbedarf solcherart erstellter Bilder.