Abstract (deu)
Die überragende Bedeutung von personenbezogenen Daten in der heutigen Digitalwirtschaft ist mittlerweile nicht mehr von der Hand zu weisen. Bekanntlich haben sich namhafte Plattformanbieter, wie Google und Facebook, innerhalb kürzester Zeit von konzeptionell ambitionierten Unternehmen, zu global aktiven und äußerst wertvollen Konzernen entwickelt, die mit ihren zugrundeliegenden Geschäftsmodellen naturgemäß an Werbung für Kunden interessiert sind. Die damit einhergehende Datenmacht der betroffenen Unternehmen wird als Bedrohung wahrgenommen, sodass der Ruf nach couragiertem Durchgreifen aufkommt. Neben den europäischen Gesetzgeber, hatte auch das deutsche BKartA marktmächtige Unternehmen wie Facebook im Blick. Mit seinem innovativen Ansatz des BGH gegen Facebook schließt das BKartA Kartell-und Datenschutzrecht als zwei Rechtsgebiete ein, welche bislang eher als getrennt wahrgenommen wurden. Vor dem Hintergrund des Verfahrens des Bundeskartellamts sowie der Entscheidung des OLG Düsseldorf im Rechtsschutz gegen dieses Urteils, untersucht diese Arbeit die Frage, inwieweit das Vorgehen des BKartA mit dem geltenden Missbrauchsrecht zu vereinbaren ist und geht insb auf die Verbindung zwischen Marktmacht und dessen missbräuchlichen Verstoß ein. Die folgende Übersicht innerhalb dieser Arbeit, liefert dabei die Grundlage für eine Analyse des aktuellen Schutzgegenstandes des Wettbewerbsrechts und gibt Anhaltspunkte für eine effizientere und modernere Ausrichtung, die der heutigen Digitalwirtschaft gewachsen sein könnte. Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist somit zum einen zu beantworten, inwiefern die Marktbeherrschung eines Unternehmens die Herleitung für die Einbindung von datenschutzwidrigen Verhalten als Element des Missbrauchstatbestandes sein kann und zum anderen, ob das heutige Wettbewerbsrecht dem innovativen Voraussetzungen der Digitalwelt ausreichend Schutz für die Verbraucher bietet kann.