Title (deu)
Besondere Umstände bei Krediten gemäß § 63 Abs 4 Z 13 BWG in der Anlage zum Prüfungsbericht des Bankprüfers
Author
Aaron Marquart
Advisor
Arthur Weilinger
Assessor
Arthur Weilinger
Abstract (deu)
Diese Masterarbeit beschäftigt sich mit einer Angabe zu Wahrnehmungen des Bankprüfers zu Krediten, bei denen besondere Umstände hinsichtlich der Höhe, Art der Sicherstellung, Bearbeitung oder einer Abweichung von den gewöhnlichen Geschäftsschwerpunkten des Kreditinstituts vorliegen. Über diese Wahrnehmungen ist gemäß § 63 Abs 4 Z 13 BWG in der Anlage zum Prüfungsbericht an die Aufsicht, bestehend aus der Finanzmarktaufsicht und der österreichischen Nationalbank, zu berichten. Bei jeder Bankprüfung eines Kreditinstituts im Sinne des BWG ist eine solche Anlage zum Prüfungsbericht zu erstellen und somit auch obige Angabe zu machen. Dadurch handelt es sich um ein Thema von großer praktischer Relevanz. Derzeit liegt mangels umfangreicher wissenschaftlicher Bearbeitung des § 63 Abs 4 Z 13 BWG jedoch keine einheitliche Praxis bzw keine herrschende Meinung vor, was unter derartigen Krediten zu verstehen ist. Weiters treffen die erläuternden Bemerkungen des Gesetzgebers keine detaillierten Aussagen darüber, wie die relevante Bestimmung auszulegen ist. Aufgrund dessen schien eine umfassende Behandlung dieses Themas geboten. Die vorliegende Arbeit soll der Bankprüfungs-Praxis Anhaltspunkte dafür bieten, welche Kredite gemäß § 63 Abs 4 Z 13 BWG in die Anlage zum Prüfungsbericht aufzunehmen sind. Sämtliche geschlechtsspezifischen Bezeichnungen und Formulierungen dienen dem Lesefluss und beziehen sich nicht ausschließlich auf das genannte Geschlecht.
Keywords (deu)
BankprüfungWirtschaftsrecht
Subject (deu)
Type (deu)
Extent (deu)
VI, 93 Seiten, Seite A-E
Number of pages
105
Study plan
Masterstudium Betriebswirtschaft
[UA]
[066]
[915]
Members (1)
Title (deu)
Besondere Umstände bei Krediten gemäß § 63 Abs 4 Z 13 BWG in der Anlage zum Prüfungsbericht des Bankprüfers
Author
Aaron Marquart
Abstract (deu)
Diese Masterarbeit beschäftigt sich mit einer Angabe zu Wahrnehmungen des Bankprüfers zu Krediten, bei denen besondere Umstände hinsichtlich der Höhe, Art der Sicherstellung, Bearbeitung oder einer Abweichung von den gewöhnlichen Geschäftsschwerpunkten des Kreditinstituts vorliegen. Über diese Wahrnehmungen ist gemäß § 63 Abs 4 Z 13 BWG in der Anlage zum Prüfungsbericht an die Aufsicht, bestehend aus der Finanzmarktaufsicht und der österreichischen Nationalbank, zu berichten. Bei jeder Bankprüfung eines Kreditinstituts im Sinne des BWG ist eine solche Anlage zum Prüfungsbericht zu erstellen und somit auch obige Angabe zu machen. Dadurch handelt es sich um ein Thema von großer praktischer Relevanz. Derzeit liegt mangels umfangreicher wissenschaftlicher Bearbeitung des § 63 Abs 4 Z 13 BWG jedoch keine einheitliche Praxis bzw keine herrschende Meinung vor, was unter derartigen Krediten zu verstehen ist. Weiters treffen die erläuternden Bemerkungen des Gesetzgebers keine detaillierten Aussagen darüber, wie die relevante Bestimmung auszulegen ist. Aufgrund dessen schien eine umfassende Behandlung dieses Themas geboten. Die vorliegende Arbeit soll der Bankprüfungs-Praxis Anhaltspunkte dafür bieten, welche Kredite gemäß § 63 Abs 4 Z 13 BWG in die Anlage zum Prüfungsbericht aufzunehmen sind. Sämtliche geschlechtsspezifischen Bezeichnungen und Formulierungen dienen dem Lesefluss und beziehen sich nicht ausschließlich auf das genannte Geschlecht.
Keywords (deu)
BankprüfungWirtschaftsrecht
Subject (deu)
Type (deu)
Number of pages
105