Abstract (deu)
Die Zustimmung des UN-Menschenrechtsrats zu den UN Guiding Principles on Business and Human Rights im Juni 2011 stellt einen Meilenstein dar für die Weiterentwicklung der Unternehmensverantwortlichkeit für Menschenrechtsverletzungen. John Ruggie, UN Sonderbeauftragter für Unternehmen und Menschenrechte, entwickelte das erste soft law Instrument, das dieses Thema behandelt und von Regierungen unterstützt wird. Die 31 Prinzipien der UN Guiding Principles beruhen auf drei Säulen. Das Fundament ist die staatliche Pflicht Menschenrechte zu stützen, die zweite Säule ist die Verantwortung für den Respekt von Menschenrechten durch Unternehmen, und das dritte tragende Element ist der Zugang zu Rechtsbehelfen.
Das Ziel der Arbeit ist es die UN Guiding Principles auf einen spezifischen Fall anzuwenden und zu elaborieren ob die Prinzipien ein Werkzeug sein können um Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen zu adressieren. Konkret soll die Beteiligung einer österreichischen Turbinen- und Generatorenfirma, Andritz, an einem Wasserkraftwerksbau in Belo Monte, Brasilien, untersucht werden. Der Damm am Xingu Fluss wird der drittgrößte weltweit werden und wird unter anderem kritisiert, weil er die Verletzung von indigenen Rechten zur Folge hat. Da Österreich Andritz regelmäßig Subventionen für diverse Projekte zukommen lässt, stellt sich auch die Frage, ob das offizielle Österreich Verantwortung für die Tätigkeiten von Andritz im Ausland übernehmen sollte.
Daraus ergeben sich folgende Forschungsfragen: Sind die UN Guiding Principles anwendbar auf die Beteiligung von Andritz am Belo Monte Staudamm? Welche der 31 Prinzipien sind relevant und in welcher Form? Was sind die Konsequenzen für Österreich und Andritz?
Die Arbeit legt dar, dass viele der Prinzipien sowohl auf Österreich als auch auf Andritz im konkreten Fall anwendbar sind.
Es zeigt sich, dass Österreich zwar gewisse Initiativen setzt, um die Unternehmensverantwortlichkeit für Menschenrechte zu stärken, aber dass die UN Guiding Principles die österreichische Politik bezogen auf Belo Monte nicht beeinflussen. Es scheint vielmehr, dass der politische Wille die Prinzipien umzusetzen nicht entstehen wird, solange die Einhaltung von Menschenrechten als Wettbewerbsnachteil gesehen wird. Dies verdeutlicht auch die Wichtigkeit der UN Guiding Principles als weltweit umzusetzender Standard. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die UN Guiding Principles ein Werkzeug sein könnten um Österreich zur Umsetzung von weiteren Regulierungen zu bewegen, da vor allem die EU Druck auf Österreich ausübt. Diese neu implementierten Regelungen könnten in Zukunft eventuell die Unternehmensstrategien und –aktivitäten beeinflussen.
Eine ähnliche Problematik stellt sich bei der Umsetzung der Prinzipien durch Unternehmen. Da die UN Guiding Principles auf Freiwilligkeit beruhen, vermögen sie das Verhalten von Unternehmen nicht zu beeinflussen, solange diese nicht aus eigenem Antrieb Menschrechte respektieren möchten. Dennoch könnten die Prinzipien durchaus als Anleitung dienen, falls Andritz sich entscheiden würde, im Fall Belo Monte oder bei zukünftigen Projekten, Menschenrechte mehr in den Vordergrund zu stellen.