Abstract (deu)
Mit Einführung der Europäischen Aktiengesellschaft – Societas Europaea (SE) haben die Satzungsgeber einer österreichischen Kapitalgesellschaft die Möglichkeit, sich zwischen dem in Österreich bekannten dualistischen Leitungssystem oder einer monistischen Organisationsverfassung zu entscheiden. Der SE wird dadurch ein umfassendes Gestaltungsrecht eingeräumt, ihre Unternehmensleitung mit Vorstand und Aufsichtsrat oder mit einem einheitlichen Verwaltungsorgan im Sinne des monistischen Systems auszustatten. In der monistischen Organisationsverfassung werden die Geschäftsführungs- und Leitungsaufgaben sowie die Überwachungs- und Kontrollaufgaben in einem einzigen Organ, dem Verwaltungsrat, zusammengefasst. Das laufende Tagesgeschäft wird dabei zwar an geschäftsführende Direktoren delegiert, dennoch ist die monistische Organisationsverfassung grundlegend anders aufgebaut als das in Österreich bekannte dualistische System.
Ziel dieser Arbeit ist es daher, das monistische System in Österreich umfassend darzustellen und etwaige Anwendungsschwierigkeiten zu besprechen. Durch einen kurzen historischen Überblick, der Zusammenfassung der Ziele, Zwecke und Einsatzmöglichkeiten der Societas Europaea sowie einer Darstellung der Rechtsquellen und ihrer Normenhierarchie, wird die Basis zur Analyse der monistischen Leitungsstruktur geschaffen. Im Hauptteil wird die Organisationsverfassung der Societas Europaea eingehend besprochen und ein besonderer Fokus auf das monistische Leitungssystem sowie dessen wesentliche Vor- und Nachteile gegenüber dem dualistischen System gelegt. Nach Erörterung der Anwendungsschwierigkeiten des monistischen Systems in Österreich werden abschließend umfassende Zahlen und Fakten zur Societas Europaea nicht nur in Österreich, sondern auch in den weiteren Mitgliedstaaten der Union analysiert.